Hamburg · Musik · Klasse 1
Ein vollständiger Stoffverteilungsplan für Musik in der 1. Klasse in Hamburg, aufgebaut am Lehrplan des Landes: 12 Themenblöcke über 38 Schulwochen, wochenweise gegliedert. Die ersten acht Wochen siehst du kostenfrei.
Die folgende Übersicht zeigt die Themenblöcke für Musik in der 1. Klasse in Hamburg in der empfohlenen Reihenfolge über das Schuljahr. Jeder Block ist einem Wochenfenster zugeordnet und Woche für Woche in Themen, Lernziele und Methoden heruntergebrochen — dieselbe Ansicht wie im Planer.
Ab Woche 9 geht der Plan weiter
Noch 30 Wochen in 10 Themenblöcken. Den vollständigen Plan schaltest du im Planer frei — einmalig 5,99 € oder im Abo.
Hier weiterplanen →Der Plan ist entlang der Themenbereiche aufgebaut, die der Lehrplan in Hamburg für Musik vorsieht:
Lehrplan: Bildungsplan Grundschule Musik. Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung. Hamburg 2022. 32 Seiten. Erfasst am 07.09.2026 aus der amtlich verlinkten Datei musik-gs-2022-data.pdf; in Kraft getreten am 1. August 2023 laut der Portalseite „Hamburger Bildungspläne“ der Behörde für Schule und Berufsbildung. Das Dokument selbst trägt kein Inkrafttretensdatum, nur „Hamburg 2022“ im Impressum. Aufbau: Kapitel 1 Didaktische Grundsätze, Leitperspektiven und Sprachbildung (S. 4-7), Kapitel 2.1 Überfachliche Kompetenzen (S. 8-9), Kapitel 2.2 Fachliche Kompetenzen mit den Kompetenzbereichen Produktion, Rezeption und Reflexion (S. 9-16), Kapitel 2.3 Inhalte, das Kerncurriculum mit drei Themenbereichen und acht Handlungsfeldern (S. 17-31). Ein Kapitel 3, eine Stundentafel, Zeitrichtwerte oder Angaben zur Leistungsbewertung enthält der Fachplan nicht. (Quelle in Hamburg)
Der Bildungsplan schneidet die Jahrgänge an zwei Stellen, und die beiden Schnitte sind nicht deckungsgleich. Kapitel 2.2 „Fachliche Kompetenzen“ ist zweispaltig nach „Beobachtungskriterien am Ende der Jahrgangsstufe 2“ und „Regelanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 4“ gesetzt; Kapitel 2.3 „Inhalte“ trägt am Seitenrand die Stufenmarken „1/2“, „3/4“ und „1-4“. Verbindlich ist zweierlei: die Inhalte des Kerncurriculums, jeweils bezogen auf die angegebene Jahrgangsstufe – S. 17 sagt wörtlich „Die Im Kerncurriculum genannten Aspekte und Spezifizierungen sind grundsätzlich verbindlich zu berücksichtigen, jeweils bezogen auf die angegebenen Jahrgangsstufen.“ –, und die Regelanforderungen Ende Jahrgangsstufe 4. Die Spalte für das Ende der Jahrgangsstufe 2 ist ausdrücklich kein Anforderungsniveau: „Die Beobachtungskriterien dienen ausschließlich der Beobachtung des Lernens und der Einschätzung des Lernstandes.“ Diese Reihe prüft sie deshalb an keiner Stelle als Leistungsziel ab. Sie beschreiben aber, woran in Klasse 1 und 2 zu sehen ist, dass ein Kind auf einem guten Weg ist, und die Wochenziele der beiden ersten Schuljahre richten sich daran aus; verbindliches Anforderungsniveau bleibt allein die Spalte für das Ende der Jahrgangsstufe 4. Wie die beiden Schnitte ineinander zu übersetzen sind, sagt das Dokument an keiner Stelle; dass die Kompetenzen dieser Reihe auf einzelne Schuljahre verteilt sind, ist unsere fachliche Setzung. Vier der acht Handlungsfelder – 1.1 Umgang mit der Stimme, 1.2 Instrumentales Musizieren, 2.1 Bewusstes Hinhören und 2.2 Über Musik sprechen – sind zweimal ausgewiesen, einmal für 1/2 und einmal für 3/4; dort gibt der Plan den Doppeljahrgang vor, und diese Reihe tauscht nichts über Kreuz. Die anderen vier – 2.3 Realbegegnungen sowie der ganze Themenbereich 3 mit 3.1 Bewegung und Tanz, 3.2 Szenisches Spiel zu Musik und 3.3 Bildliche Darstellung – stehen nur einmal und tragen die Marke „1-4“; S. 17 sagt dazu: „Die im Handlungsfeld Realbegegnungen genannten Punkte umfassen den gesamten Zeitraum der Jahrgänge 1 - 4 und werden daher nur einmal aufgeführt. Auch im Themenbereich 3 „Musik umsetzen“ erstrecken sich die zu behandelnden Inhalte über den Zeitraum der Klassenstufen 1 - 4.“ Für diese vier Felder gibt es keine Jahrgangsvorgabe; ihre Verteilung auf die vier Schuljahre ist allein eine didaktische Entscheidung dieser Reihe, und die Fachkonferenz darf sie anders treffen. Gezählt ist an allen vier Schuljahren gemeinsam: Die Handlungsfelder mit Stufenmarke führen 65 Aufzählungspunkte für 1/2 und 74 für 3/4, die vier Felder mit der Marke „1-4“ zusammen 27, insgesamt 166. Davon führt Klasse 1 38 ein, Klasse 2 41, Klasse 3 44 und Klasse 4 41; zwei Punkte – die beiden Zeilen „Liedvorschläge“ – nennen mehrere Titel und sind an ihrer Naht auf die beiden Jahre ihres Doppeljahrgangs geteilt, 38 + 41 + 44 + 41 + 2 = 166. Kein Punkt wird in zwei Schuljahren neu eingeführt. Der Bildungsplan führt seine Liedvorschläge in zwei Listen: fünf Titel im Handlungsfeld 1.1 für 1/2 (S. 18) und sechs im Handlungsfeld 1.1 für 3/4 (S. 27). Seine Vorgabe, daraus „mindestens drei Lieder verbindlich“ einzustudieren, ist über die vier Jahre erfüllt; diese Reihe studiert alle elf Titel ein: zwei in Klasse 1, drei in Klasse 2, drei in Klasse 3 und drei in Klasse 4. Klasse 1 bleibt beim einstimmigen Singen nach Gehör – auch der Wechselgesang zwischen zwei Gruppen und zwischen Solo und Tutti bleibt einstimmig –, beim freien Erproben von Klängen und bei den Gegensatzpaaren laut und leise, kurz und lang, schnell und langsam, hoch und tief; die Lautstärke wird am Jahresende bis sehr laut und sehr leise abgestuft. Notation kommt nur als selbst erfundenes grafisches Zeichen vor. Mehrstimmiges Singen – Quodlibet und Bordun –, das Formmodell Rondo, Rhythmen in Notenschrift und die Tonhöhe als Lage im Fünfliniensystem kommen in diesem Schuljahr nicht vor; diese führt der Bildungsplan erst unter der Stufenmarke 3/4. Auch die Pentatonik kommt in Klasse 1 nicht vor; sie steht im Kerncurriculum überhaupt nicht und wird nur ein einziges Mal genannt, als Beispiel für tonale Improvisation unter den Regelanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 4. Das Fünfliniensystem nennt er zwar schon in 1.2 für 1/2 als eine mögliche Vorlage unter vier; diese Reihe bleibt in Klasse 1 bei grafischer Notation, führt Rhythmusnotation und Buchstabensymbole in Klasse 2 ein und die Tonhöhe im Fünfliniensystem erst in Klasse 4 – das ist eine Setzung dieses Plans. Bei Kanon und ABA-Form liegt es anders, und der Bildungsplan sagt es selbst: Das Wort Kanon steht schon unter der Marke 1/2 im Handlungsfeld 2.2, in der Zeile „Wiederholung, Strophe, Refrain, Kanon,“ – dort als Wort, mit dem über den Formverlauf gesprochen wird –, und Kanon wie ABA-Form stehen unter der Marke 1-4 im Handlungsfeld 3.1 als Strukturmerkmale, nach denen sich eine Bewegung richtet. Nur die mehrstimmige Liedform Kanon führt der Bildungsplan unter der Marke 3/4. Diese Reihe singt den Kanon deshalb erst in Klasse 3 und setzt Kanon und ABA-Form als Strukturmerkmale in Klasse 4 in Bewegung um; im Unterricht von Klasse 1 und 2 kommt der Kanon nicht vor. Dass Klasse 2 aus der Zeile des Handlungsfelds 2.2 nur Wiederholung, Strophe und Refrain erarbeitet und den Kanon dort ausspart, ist eine Setzung dieser Reihe und keine Vorgabe des Bildungsplans. Ein Vorspiel vor Publikum ist in Klasse 1 nicht vorgesehen, wohl aber das Vorstellen in der eigenen Klasse. Die Aufnahme, an der die Kinder in Woche 6 ihre eigene Gruppe abhören, macht die Lehrkraft; das Aufnehmen der eigenen Klangergebnisse auf einen Tonträger führt der Bildungsplan unter der Marke 3/4, und diese Reihe folgt ihm darin.
Hamburg beziffert das Fach Musik in der Grundschule nicht je Klassenstufe, sondern nur als Gesamtkontingent über die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Maßgeblich ist Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) vom 22. Juli 2011 in der Fassung vom 16. Juli 2015, gültig ab 1. August 2015, überschrieben „Stundentafel für die Grundschule auf Grundlage einer fünfundvierzigminütigen Unterrichtsstunde“. Dort steht Musik in Zeile 10 mit einer eigenen, eigens bezifferten Zeile: 228 Unterrichtsstunden mindestens und 6 Wochenstunden mindestens, jeweils als Summe über die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Diese beiden Zahlen stammen aus der Rechtsquelle. Als Probe, dass die Spalte richtig gelesen ist, stehen in derselben Tafel Deutsch mit 874 Unterrichtsstunden und 23 Wochenstunden, Mathematik mit 798 und 21, Englisch mit 304 und 8, Sachunterricht mit 570 und 15, Religion mit 190 und 5, Bildende Kunst mit 228 und 6, Theater mit 152 und 4 sowie Sport mit 456 und 12; die neun Pflichtfächer ergeben zusammen 3800 Unterrichtsstunden und 100 Wochenstunden und treffen damit genau die Zeile „Festgelegte Mindeststunden“. Hamburg führt außerdem eine zweite, parallele Tafel: Anlage 3 rechnet dieselbe Grundschule auf einer sechzigminütigen Unterrichtsstunde und weist Musik dort 171 Unterrichtsstunden und viereinhalb Wochenstunden zu, was 228 mal 45 durch 60 entspricht; für einen Jahresplan in Wochenstunden zu 45 Minuten ist Anlage 2 maßgeblich. Wie die 6 Wochenstunden auf die vier Jahrgänge verteilt werden, gibt das Land nicht vor. Die Zahl einer Wochenstunde für Klasse 1 ist deshalb eine Setzung dieses Plans und keine Vorgabe der Behörde; diese Reihe verteilt die sechs Wochenstunden als 1 + 1 + 2 + 2 und führt Klasse 2 mit einer, Klasse 3 und Klasse 4 mit je zwei Wochenstunden. Die Summe der vier Pläne trifft den amtlichen Fachwert 6 genau, und 38 Schulwochen mal 6 Wochenstunden ergeben 228 Unterrichtsstunden – also genau den zweiten amtlichen Wert derselben Zeile. Die Schieflage zugunsten der Jahrgänge 3 und 4 folgt dem Umfang des Kerncurriculums: Kapitel 2.3 führt unter der Stufenmarke „3/4“ 74 Aufzählungspunkte und unter der Stufenmarke „1/2“ nur 65; dazu kommen 27 Punkte mit der Marke „1-4“, für die der Bildungsplan keine Jahrgangszuordnung trifft. Dass die Punkte der Stufe 3/4 zudem mehr Unterrichtszeit brauchen als die der Stufe 1/2 – Mehrstimmigkeit, mehrstimmiges Zusammenspiel und Notation gegenüber einstimmigem Singen und dem Erproben von Klängen –, ist eine fachliche Einschätzung dieses Plans und keine Angabe des Bildungsplans. Eine andere Aufteilung ist ebenso zulässig; § 40 Satz 2 APO-GrundStGy erlaubt der Schule darüber hinaus ausdrücklich: „Grundschulen können auf Antrag und mit Genehmigung der zuständigen Behörde von den Stundentafeln abweichen, wenn die besondere Zusammensetzung oder Bedürfnisse ihrer Schülerschaft oder die regionalen Gegebenheiten dies erfordern.“ Wer anders aufteilt, streckt oder kürzt die Wochenspalte dieses Plans entsprechend. In verbreiteten Stundentafel-Übersichten steht für Hamburg an dieser Stelle die Sammelzeile „Kunst / Musik / Werken“ mit dem Wert 16; das ist Bildende Kunst 6 plus Musik 6 plus Theater 4 und kein Fachwert für Musik – hier steht die Primärquelle.
Am Lehrplandokument abgeglichen: 07.09.2026.
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