Rheinland-Pfalz · Musik · Klasse 1
Ein vollständiger Stoffverteilungsplan für Musik in der 1. Klasse in Rheinland-Pfalz, aufgebaut am Lehrplan des Landes: 12 Themenblöcke über 38 Schulwochen, wochenweise gegliedert. Die ersten acht Wochen siehst du kostenfrei.
Die folgende Übersicht zeigt die Themenblöcke für Musik in der 1. Klasse in Rheinland-Pfalz in der empfohlenen Reihenfolge über das Schuljahr. Jeder Block ist einem Wochenfenster zugeordnet und Woche für Woche in Themen, Lernziele und Methoden heruntergebrochen — dieselbe Ansicht wie im Planer.
Ab Woche 13 geht der Plan weiter
Noch 26 Wochen in 9 Themenblöcken. Den vollständigen Plan schaltest du im Planer frei — einmalig 5,99 € oder im Abo.
Hier weiterplanen →Der Plan ist entlang der Teilbereiche aufgebaut, die der Lehrplan in Rheinland-Pfalz für Musik vorsieht:
Lehrplan: Rahmenplan Grundschule. Teilrahmenplan Musik. Herausgegeben vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz. Dezember 2009. — Umschlag und Innentitel tragen zusätzlich den Reihentitel „Weiterentwicklung der Grundschule“ (auf beiden Seiten dekorativ gesetzt; im Textlayer des Innentitels steht „We G / iterentwicklung der rundschule“, gelesen wird „Weiterentwicklung der Grundschule“). Der Innentitel (gedruckte S. 1) lautet zeilenweise: „Weiterentwicklung der Grundschule / RAHMENPLAN / GRUNDSCHULE / Teilrahmenplan Musik / Dezember 2009“ (das Wort „Teilrahmenplan“ liegt dort mit einem Kerning-Sprung als „Teilrahmenp lan“ im Textlayer). (Quelle in Rheinland-Pfalz)
Der Teilrahmenplan Musik Rheinland-Pfalz (Dezember 2009, in Kraft seit 1. August 2010) beschreibt Kompetenzen für das Ende der Grundschulzeit und legt ausdrücklich keine Jahrgangsziele fest. Auf der gedruckten Seite 18 heißt es wörtlich: „Er legt keine Jahrgangsziele des Musikunterrichts fest.“ und auf derselben Seite: der Orientierungsrahmen berücksichtige die vier Teilbereiche, „ohne eine zeitliche Reihenfolge festzulegen“. Auch die Reihenfolge der getrennten Erarbeitung ist laut gedruckter Seite 15 nicht festgelegt. Jede Zuordnung eines Inhalts zu einem Schuljahr, zu einem Halbjahr oder zu einer Woche in diesem Plan ist deshalb ein Vorschlag der Redaktion und keine Vorgabe des Landes. Die Fachkonferenz darf sie anders treffen, ohne den Teilrahmenplan zu verletzen; nur zweierlei gibt der Plan wirklich vor, und daran hält sich diese Reihe: Alle vier Teilbereiche – Metrum/Takt/Rhythmus, Tonhöhe/Melodie, Klang/Harmonie und Form und Gestalt – kommen in jedem der vier Jahre vor, denn nach gedruckter Seite 19 gilt: „Schwerpunktsetzungen bleiben möglich, aber es kann kein Teilbereich vernachlässigt werden.“ Und der Aufbau folgt der Sachlogik, die der Plan selbst nennt: erst musikalisches Handeln, dann Erklärung (Seite 10), erst das musikalische Sprechen, dann das Lesen und Schreiben (Seite 10), Notation als Nachschrift und nicht als Vorschrift von Musik (Seite 17), von der grobmotorischen über die feinmotorische zur verinnerlichten Bewegung (Seite 16), vom Zwei-Linien-System zum Fünf-Linien-System (Glossar, Seite 43) und von den Bausteinen zu den größeren Zusammenhängen (Seite 16). Danach ist diese Reihe gebaut und nicht nach einer erfundenen Jahrgangsfolge. Die Zahlen dazu, am amtlichen Dokument nachgezählt: Der Orientierungsrahmen führt 16 Blöcke aus vier Teilbereichen und vier Teilkompetenzen mit zusammen 297 Aufzählungspunkten, verteilt auf die Teilbereiche als 94 für Metrum/Takt/Rhythmus, 70 für Tonhöhe/Melodie, 65 für Klang/Harmonie und 68 für Form und Gestalt. Jeder einzelne dieser 297 Punkte kommt in dieser Reihe vor; keiner wird ausgelassen. Neu eingeführt werden 77 Punkte im ersten Jahr, 86 im zweiten, 71 im dritten und 63 im vierten – zusammen 297. Sechs Punkte nennen mehrere Dinge auf einmal und sind an ihrer Naht auf zwei Jahre geteilt; sie kommen deshalb in zwei Schuljahren vor, jeder mit einer anderen Hälfte. Kein Punkt wird in zwei Schuljahren als neu eingeführt. Gebündelt wird, wo der Plan selbst bündelt: 297 Punkte passen nicht in 152 Schulwochen, und die vier Teilkompetenzen sind laut gedruckter Seite 8 ohnehin nur „aus systematischen Gründen getrennt aufgeführt“. Eine Woche trägt deshalb oft zwei bis vier zusammengehörige Punkte – etwa den Kopfpunkt einer Aufzählung samt seinen Unterpunkten. Ausgelassen wird kein Punkt; bei einem einzigen Punkt ist jedoch ein Glied bewusst zurückgestellt: Die Taktvorzeichnung aus dem Punkt „Möglichkeiten zur Notation von Taktarten, Taktstriche und Taktvorzeichnungen finden“ kommt in keinem der vier Jahre vor. Sie gehört zur traditionellen Notenschrift, und der Plan will das Aufschreiben erst nach dem sicheren Musizieren; diese Reihe führt deshalb bis zum Fünf-Linien-System im vierten Jahr, aber nicht bis zur Taktvorzeichnung. Die Fachkonferenz kann sie ergänzen. Ein Punkt ist zwischen diesem und dem folgenden Jahr geteilt: Der fächerverbindende Sportpunkt verlangt, „Metren, Taktarten und Rhythmen … in Bewegung umsetzen, unterschiedliche Tänze kennenlernen“. Metren in Bewegung stehen hier in Woche 1, Rhythmen in Bewegung in Woche 17; Taktarten in Bewegung und die beiden Tänze folgen erst, wenn die Betonungsordnung überhaupt eingeführt ist, im zweiten Jahr. Dieses erste Jahr bleibt bewusst beim Handeln. Aufgeschrieben wird Musik nur in selbst erfundenen Zeichen (Wochen 10 und 15); vereinbarte oder übliche Notenzeichen kommen später, weil der Plan das Notieren als Nachschrift versteht. Von den vier Teilkompetenzen tragen „sich musikalisch ausdrücken“ 16 Wochen, „Musik wahrnehmen“ 10 und „im Medium Musik kommunizieren“ 7, während „über Musik nachdenken und sprechen“ mit 5 Wochen am schwächsten besetzt ist – das ist die Umsetzung des Satzes von der gedruckten Seite 10, dass das Lernen durch musikalisches Handeln Vorrang vor dem Lernen durch Erklärung hat. Über die ersten beiden Jahre zusammen gleicht sich das deutlich an. Wo der Teilrahmenplan „z. B.“ schreibt, ist das ein Beispiel und keine Pflicht. Diese Reihe wählt an solchen Stellen aus und sagt es dazu: Der Plan nennt selbst nur zwei Musikstücke beim Namen – die Deutsche Nationalhymne (Seite 9) und, als Beispiel für ein pentatonisches Lied, „Backe, backe Kuchen“ (Glossar, Seite 42) – und im Übrigen ausschließlich Gattungen: Raps, Rhythmicals, Spiellieder, Kinder- und Volkslieder, Pop- und Rockmusik, klassische Werke, Musik anderer Kulturen, Nationalhymnen, Musicals. Welche Lieder und Werke im Unterricht erklingen, entscheidet deshalb die Lehrkraft; dieser Plan schreibt kein Repertoire vor und nennt auch keines.
Dieser Plan rechnet für Klasse 1 mit 2 Wochenstunden und bei 38 Schulwochen mit 76 Jahresstunden (2 × 38 = 76). Die Zahl 2 ist keine Setzung dieses Plans, sondern der Wert der amtlichen Tafel: Sie steht dort in der Musikzeile, sie hält der Gegenprobe an den übrigen Zeilen stand, und die Summenzeile der Tafel geht mit ihr auf. Der Teilrahmenplan Musik selbst enthält keine Stundentafel: Er nennt für das Fach keine Stundenzahl und kein Zeitbudget, und die Zeichenfolgen „Stundentafel“, „Wochenstunde“, „Woche“ und „wöchentlich“ kommen im ganzen Dokument nicht vor. Maßgeblich ist deshalb die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung „Unterrichtsorganisation in der Grundschule“ vom 28. Juni 2024 (Fundstelle: Amtsbl. 2024, S. 148), dort Nummer 3 „Fächer und Lernbereiche“. Musik steht in dieser Tafel als eigene Zeile mit eingeklammerten Werten: (2) für Klassenstufe 1, (2,5) für Klassenstufe 2, (2) für Klassenstufe 3 und (2) für Klassenstufe 4. Die Fußnote der Tafel erklärt die Klammern als „Richtwerte in Klammern“; die Einheit sind Wochenstunden zu 50 Minuten. Als Probe, dass die richtige Zeile gelesen ist, stehen in derselben Tafel Religion/Ethik mit 2 / 2 / 2 / 2, Deutsch geklammert mit 5,5 / 5,5 / 5,5 / 5,5, Sachunterricht geklammert mit 1 / 2 / 3,5 / 3,5, Mathematik mit 4,5 / 4,5 / 4,5 / 4,5, Kunst geklammert mit 2 / 2 / 2 / 2, Fremdsprachenarbeit mit – / – / 2 / 2 und die Verfügungszeit mit – / – / 0,5 / 0,5; die Summenzeile lautet 19 / 21 / 24 / 24 und geht auf: 2+5,5+1+4,5+2+2+2 = 19, 2+5,5+2+4,5+2,5+2,5+2 = 21, 2+5,5+3,5+4,5+2+2+2+2+0,5 = 24 und noch einmal 24 für die vierte Klassenstufe. Über alle vier Jahre ergibt Musik 2+2,5+2+2 = 8,5 Wochenstunden. Achtung bei der Zeile: Sport trägt dieselben geklammerten Werte 2 / 2,5 / 2 / 2, hat davor aber zusätzlich die unbeklammerte Reihe 6 / 7 / 6 / 6; die Musikzeile hat keine zweite Zahl. Musik steckt in Rheinland-Pfalz in keinem Sammelblock, sondern ist eigens beziffert. Die Verwaltungsvorschrift erlaubt der Schule ausdrücklich, die ausgewiesenen Stundenansätze zu rhythmisieren und einzelne Fächer zeitweilig zu gewichten, wenn auf einen angemessenen Ausgleich geachtet wird; das passt zu dem, was der Teilrahmenplan selbst fordert, nämlich möglichst tägliche kleine musikalische Zeitabschnitte statt starrer Blöcke (gedruckte Seiten 13 und 19). Die Wochenspalte dieses Plans ist also eine Ordnungshilfe, nicht der einzig mögliche Zuschnitt. Die ausgearbeiteten Verlaufsplanungen dieses Plans rechnen mit 45 Minuten, damit sie auch dort aufgehen, wo die Schule kürzere Stunden führt; wo die 50 Minuten der Tafel zur Verfügung stehen, wird eine der vier Phasen um fünf Minuten verlängert. Die Übergangsregelung der Verwaltungsvorschrift trifft für Musik keine abweichende Aussage; sie betraf nur den Lernbereich Deutsch/Sachunterricht in Klassenstufe 2 sowie Religion/Ethik und die Verfügungszeit in den Klassenstufen 3 und 4 und war auf das Schuljahr 2024/2025 befristet. In verbreiteten Übersichten steht für Rheinland-Pfalz an dieser Stelle eine Sammelzeile „Kunst / Musik / Werken“ ohne eigenen Fachwert; hier steht die Primärquelle.
Am Lehrplandokument abgeglichen: 07.09.2026.
Eigene Schwerpunkte setzen und die Ferien deines Bundeslands berücksichtigen: Die ersten acht Wochen sind kostenfrei, der vollständige Plan mit PDF- und Word-Export kostet einmalig 5,99 € oder steckt im Pro-Abo.
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