Hessen · Musik · Klasse 1
Ein vollständiger Stoffverteilungsplan für Musik in der 1. Klasse in Hessen, aufgebaut am Lehrplan des Landes: 12 Themenblöcke über 38 Schulwochen, wochenweise gegliedert. Die ersten acht Wochen siehst du kostenfrei.
Die folgende Übersicht zeigt die Themenblöcke für Musik in der 1. Klasse in Hessen in der empfohlenen Reihenfolge über das Schuljahr. Jeder Block ist einem Wochenfenster zugeordnet und Woche für Woche in Themen, Lernziele und Methoden heruntergebrochen — dieselbe Ansicht wie im Planer.
Ab Woche 11 geht der Plan weiter
Noch 28 Wochen in 9 Themenblöcken. Den vollständigen Plan schaltest du im Planer frei — einmalig 5,99 € oder im Abo.
Hier weiterplanen →Der Plan ist entlang der Kompetenzbereiche aufgebaut, die der Lehrplan in Hessen für Musik vorsieht:
Lehrplan: Bildungsstandards und Inhaltsfelder – Das neue Kerncurriculum für Hessen. Primarstufe. MUSIK (Hrsg. Hessisches Kultusministerium, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden), Ausgabe 2011. Belegt ist allein, dass für die Primarstufe Musik keine neuere Fassung veröffentlicht ist; über die Geltung behauptet dieser Plan nicht mehr als das. Kapitel 6.1 führt die 17 Bildungsstandards am Ende der Jahrgangsstufe 4 und die zehn Inhaltsfelder, Kapitel 6.2 beschreibt die Kompetenzentwicklung in den Jahrgangsstufen 1 und 2. (Quelle in Hessen)
DIE JAHRGANGSZUORDNUNG IST EINE SETZUNG DIESES PLANS. Das Kerncurriculum Musik für die hessische Primarstufe beziffert seine Bildungsstandards ausschließlich für das Ende der Jahrgangsstufe 4. Für die Jahrgangsstufen 1 und 2 steht in Kapitel 6.2 auf einer einzigen Seite eine Beschreibung in vier Absätzen Prosa, ohne einen einzigen Aufzählungspunkt und ohne eine bezifferte Erwartung: sie sagt, wie sich die Kompetenz in den ersten beiden Jahren entfaltet, nicht was am Ende der Jahrgangsstufe 2 gekonnt sein muss. Daraus folgt der zweite Satz: Dass ein Inhalt in dieses Schuljahr gehört und nicht in ein späteres, ist eine fachliche Setzung dieses Plans und keine Vorgabe des Landes Hessen. Sätze wie „laut Kerncurriculum in Jahrgangsstufe 1“ wären für dieses Fach sachlich falsch. Das Kerncurriculum selbst weist diese Aufgabe der Schule zu: es bildet nach Kapitel 1 die Grundlage für schulinterne Curricula, die das Bindeglied zwischen ihm und der einzelnen Unterrichtsstunde sind. AN WELCHEN INHALTSFELDERN DIESER PLAN ARBEITET. Das Kerncurriculum führt zehn Inhaltsfelder. Dieser Plan arbeitet an acht davon: Hörkultur, Klang, Ausdruck und Wirkung, Gesang und Instrumentalspiel, Bewegung und Gestaltungsmedien, Parameter, Zeichen und Gebrauchspraxis. An Kontext arbeitet er nicht, und den Formbegriff führt er nicht ein; wie weit Form dabei gestreift wird, steht weiter unten. Diese Liste ist an den Wochenlernzielen der 38 Wochen dieses Plans abgelesen und nicht vorab gesetzt worden: die Wochen 17 bis 19 erfinden Zeichen für Klänge, legen sie in eine Reihenfolge und lesen eine fremde Reihe wieder – das ist das Inhaltsfeld Zeichen; die Wochen 20 bis 22 fragen, wozu die Musik an einer Stelle da ist und wer sie dort hört – das ist Gebrauchspraxis; die Wochen 14 bis 16 arbeiten an Lautstärke, Tempo und Tonhöhe – das ist Parameter; die Wochen 3 und 16 antworten auf einen Höreindruck mit Farbe, Bewegung und Wort – das ist Ausdruck und Wirkung; die Wochen 1, 2 und 35 halten Stille aus, gehen einer Hörlandschaft im Schulhaus nach und hören ein längeres Stück ohne Unterbrechung – das ist Hörkultur; die Wochen 8 und 9 erzeugen Klänge mit Händen, Füßen und Stimme und gehen mit einer Klangquelle so um, dass der beabsichtigte Klang entsteht – das ist Klang; die Wochen 4 bis 7 und 23 bis 26 arbeiten an Haltung, Atmung, Aussprache, Spieltechnik und an dem Vorrat an Stücken, den die Kinder auswendig können – das ist Gesang und Instrumentalspiel; die Wochen 11 bis 13 und 30 bis 32 führen Bewegungsmuster zur Musik aus und machen den Verlauf eines Stücks mit Tüchern, Seilen und einer gemalten Linie sichtbar – das ist Bewegung und Gestaltungsmedien. EINE AUFTEILUNG DER ZEHN INHALTSFELDER AUF DIE VIER JAHRGANGSSTUFEN BEHAUPTET DIESER PLAN NICHT, und er könnte sie auch nicht belegen: das Kerncurriculum ordnet die Inhaltsfelder weder den Kompetenzbereichen noch den Jahrgangsstufen zu. Die rechte Spalte seiner Inhaltsfeldtabelle trägt über alle zehn Zeilen hinweg denselben einen Satz: „Alle benannten Kompetenzbereiche können mit den Inhaltsfeldern verknüpft werden.“ Sätze wie „dieses Inhaltsfeld wird in Jahrgangsstufe 1 neu eingeführt“ oder „jenes bleibt der Jahrgangsstufe 4 vorbehalten“ hätten dort keine Grundlage. Wo Kapitel 6.2 zu einem dieser Felder etwas sagt, nimmt dieser Plan es auf: die sich allmählich schärfende Wahrnehmung für die klingende Umwelt für Hörkultur und Klang, das Beherrschen grundlegender Sing- und Spieltechniken und das metrisch sichere Musizieren mit einfachen rhythmischen und tonalen Mustern für Gesang und Instrumentalspiel, der koordiniert ausgeführte Bewegungsimpuls im Rahmen vorgegebener Bewegungsmuster für Bewegung und Gestaltungsmedien. Zu Form und zu Kontext sagt Kapitel 6.2 nichts. Den Formbegriff führt dieser Plan deshalb nicht ein: die Kinder hören in Woche 14 ein Stück aus zwei Abschnitten und sagen, ob der zweite wie der erste klingt oder anders, und sie unterscheiden in Woche 15 den Anfang vom Schluss – beides, ohne dass dafür ein Fachwort fällt. Das Inhaltsfeld Form wird damit gestreift, aber nicht getragen: der Formbegriff und die fünf formgebenden Dimensionen, die das Kerncurriculum unter ihm aufzählt, kommen später. Die Anlässe, Sitten und Gebräuche der Musik fasst dieser Plan gar nicht an, weil er bei dem bleibt, was im Tag der Kinder selbst vorkommt. Beides ist eine Entscheidung dieses Plans und keine Vorgabe des Landes Hessen; eine andere Entscheidung wäre ebenso zulässig. ALLE SIEBZEHN BILDUNGSSTANDARDS KOMMEN IN ALLEN VIER JAHREN VOR. Das Kerncurriculum führt 17 Bildungsstandards, verteilt auf vier Kompetenzbereiche: Musik hören 4, Musik machen 8, Musik umsetzen 3, Musikkultur erschließen 2, zusammen 17. Sie beschreiben das Ziel am Ende der Jahrgangsstufe 4 und sind deshalb kein Vorrat, aus dem eine Jahrgangsstufe entnimmt. In diesem Jahr kommt keiner neu hinzu, und in den folgenden Jahren kommt ebenfalls keiner hinzu; der Fortschritt über die vier Jahre liegt in der Tiefe, mit der an einem Standard gearbeitet wird, und in der Zahl der Inhaltsfelder, die dafür zur Verfügung stehen. DIE VERTEILUNG IN DIESEM SCHULJAHR, NACHGEZÄHLT. Dieser Plan hat 38 Wochen, und jede Woche ist genau einem der 17 Standards zugeordnet; dort und nur dort wird sie gezählt. Das heißt nicht, dass in einer Woche nur dieses eine geschieht – eine Musikstunde, die eine einzige Sache tut, gibt es nicht. Wo eine Woche ein zweites Wochenlernziel trägt, dient es dem Standard, dem die Woche zugeordnet ist, oder es greift auf einen anderen vor – etwa in Woche 13 die Eigenschaft der Musik, auf die sich das gelegte Bild bezieht, in Woche 20 die Bewegungsantwort auf ein Hörbeispiel, in Woche 21 ein Stück aus dem Repertoire. Solche Zweitlernziele sind nicht mitgezählt; gezählt werden Wochen. Jeder Standard erhält mindestens zwei Wochen. Auf die Kompetenzbereiche entfallen 9 Wochen auf Musik hören, 17 auf Musik machen, 6 auf Musik umsetzen und 6 auf Musikkultur erschließen; 9 + 17 + 6 + 6 = 38. Im Einzelnen: die Konzentration auf den Hörsinn 3 Wochen, Emotionen und Assoziationen in Worte fassen 2, Gliederungen und Parameter unterscheiden 2, eine Meinung begründen 2; singen mit Haltung, Atmung, Artikulation und Intonation 2, Spieltechniken 2, Repertoire auswendig 2, Rhythmen und tonale Folgen metrumbezogen 3, erfinden, variieren und gestalten 2, aufeinander hören 2, musikalische Aktionen anleiten 2, klangbezogen aufschreiben und Zeichen umsetzen 2; Bewegungen koordiniert ausführen 2, mit Bewegung und Gestaltungsmedien umsetzen 2, Umsetzungen beurteilen 2; Musik nach Zweck und Umfeld einordnen 3, schulisches Musikleben mitplanen 3. KEIN INSTRUMENT WIRD BEIM NAMEN GENANNT. Das Kerncurriculum spricht von „Objekten und Instrumenten“ sowie von „Stimme und Körper als Klangquellen“, nennt aber auf keiner seiner einundzwanzig Seiten ein einziges Instrument beim Namen. Dieser Plan hält es genauso: er kommt in allen 38 Wochen ohne einen Instrumentennamen aus und arbeitet mit der Stimme, dem Körper und einfachen Klangquellen. Welche Klangquellen eine Schule dafür einsetzt, ist ihre Entscheidung und keine Vorgabe dieses Plans.
DIE WOCHENSTUNDENZAHL DIESES PLANS IST EINE SETZUNG DIESER REIHE UND KEINE VORGABE DES LANDES HESSEN. Die Kontingentstundentafel für die Grundschule – Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 5. September 2011, § 6 Absatz 1 – kennt keine eigene Zeile für Musik. Kunst und Musik stehen dort gemeinsam in einer einzigen Zeile, und diese Zeile ist mit 6 Wochenstunden für die Jahrgangsstufen 1 und 2 zusammen, mit 8 Wochenstunden für die Jahrgangsstufen 3 und 4 zusammen und mit 14 Wochenstunden über alle vier Jahre beziffert. Eine Fußnote derselben Zeile stellt klar, dass Werken und Textiles Gestalten Bestandteil des Faches Kunst sind; Kunst deckt damit mehr Gegenstand ab als Musik. Diese Reihe teilt die Zeile deshalb so auf: Musik erhält in den Jahrgangsstufen 1 und 2 je 1 Wochenstunde und in den Jahrgangsstufen 3 und 4 je 2 Wochenstunden, zusammen 6 der 14 Wochenstunden; auf Kunst entfallen in allen vier Jahrgangsstufen je 2 Wochenstunden, zusammen 8. Beide amtlichen Werte werden damit genau getroffen: 1 + 1 = 2 und 2 + 2 = 4 für Musik, 2 + 2 = 4 und 2 + 2 = 4 für Kunst, also 2 + 4 = 6 im ersten und 4 + 4 = 8 im zweiten Doppeljahrgang. Im Doppeljahrgang 3 und 4 teilt diese Reihe hälftig, im Doppeljahrgang 1 und 2 zugunsten von Kunst, weil eine hälftige Teilung dort 3 zu 3 und damit 1,5 Wochenstunden je Jahrgangsstufe ergäbe – eine Zahl, mit der sich kein Wochenplan schreiben lässt. DIESER PLAN RECHNET DESHALB MIT 1 WOCHENSTUNDE UND 38 SCHULWOCHEN, also mit 38 Jahresstunden. Jede andere Aufteilung derselben Zeile wäre ebenso zulässig. Wer sie vornimmt, ist nach § 2 Absatz 1 derselben Verordnung die Schulkonferenz: sie entscheidet nach Anhörung des Schulelternbeirates über die Verteilung der Kontingente auf die einzelnen Jahrgangsstufen und Unterrichtsfächer, und nur die Summe am Ende der Primarstufe ist verbindlich einzuhalten. Die Schulkonferenz steht in der Stundentafelverordnung, nicht im Kerncurriculum; das Kerncurriculum Musik enthält über einundzwanzig Seiten hinweg keine einzige Stundenangabe. Auch die 38 Schulwochen sind eine Setzung dieser Reihe und keine Zahl der Verordnung: deren eigene Jahresstundentafel rechnet mit 36 Schulwochen um. Die Probe steht in der Tafel selbst – sie weist der Zeile Kunst und Musik für die Jahrgangsstufen 1 und 2 zusammen 216 Jahresstunden zu, und 216 geteilt durch die 6 Wochenstunden derselben Zeile ergibt 36. Weil dieser Plan alle 38 Wochen belegt, bleibt in ihm kein Puffer für Feiertage, Ausfall und Schulveranstaltungen; eine Lehrkraft, die einen braucht, nimmt ihn sich, indem sie Wochen dieses Plans auslässt. Die Wochenspalte dieses Plans ist eine Ordnungshilfe für 38 Schulwochen und kein amtlicher Wert.
Am Lehrplandokument abgeglichen: 08.09.2026.
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