Niedersachsen · Musik · Klasse 3
Ein vollständiger Stoffverteilungsplan für Musik in der 3. Klasse in Niedersachsen, aufgebaut am Lehrplan des Landes: 12 Themenblöcke über 38 Schulwochen, wochenweise gegliedert. Die ersten acht Wochen siehst du kostenfrei.
Die folgende Übersicht zeigt die Themenblöcke für Musik in der 3. Klasse in Niedersachsen in der empfohlenen Reihenfolge über das Schuljahr. Jeder Block ist einem Wochenfenster zugeordnet und Woche für Woche in Themen, Lernziele und Methoden heruntergebrochen — dieselbe Ansicht wie im Planer.
Ab Woche 11 geht der Plan weiter
Noch 28 Wochen in 9 Themenblöcken. Den vollständigen Plan schaltest du im Planer frei — einmalig 5,99 € oder im Abo.
Hier weiterplanen →Der Plan ist entlang der Kompetenzbereiche aufgebaut, die der Lehrplan in Niedersachsen für Musik vorsieht:
Lehrplan: Kerncurriculum für die Grundschule, Schuljahrgänge 1 – 4, Musik. Niedersachsen. Herausgegeben vom Niedersächsischen Kultusministerium (2024). — Titelblatt wörtlich: „Niedersächsisches Kultusministerium / Kerncurriculum / für die Grundschule / Schuljahrgänge 1 – 4 / Musik / Niedersachsen“. Der Bindestrich im Titel ist ein Halbgeviertstrich mit Leerzeichen („1 – 4“); auf S. 2 steht dagegen „in den Schuljahrgängen 1 - 4“ mit Bindestrich. Gültig ab 01.08.2024; das Impressum der gedruckten Seite 2 nennt das Erscheinungsjahr 2024. Auf S. 14 steht derselbe Jahrgangsbereich noch ein drittes Mal anders gesetzt: „über die Schuljahrgänge 1-4“ ohne Leerzeichen. (Quelle in Niedersachsen)
DIE JAHRGANGSZUORDNUNG IST EINE SETZUNG DIESES PLANS. Das Kerncurriculum Musik kennt keine einzelnen Schuljahre. Es beschreibt Zielzustände an genau zwei Zeitpunkten: „Ende Schuljahrgang 2“ und „zusätzlich Ende Schuljahrgang 4“. Die gedruckte Seite 14 sagt wörtlich, die tabellarischen Übersichten stellten den Erwerb der inhaltsbezogenen Kompetenzen „über zwei Doppeljahrgänge“ und den der prozessbezogenen „über die Schuljahrgänge 1-4“ dar. Dass ein Inhalt in den dritten Schuljahrgang gehört und nicht in den des Partnerjahrgangs, steht deshalb nirgends im Kerncurriculum — es ist eine fachliche Setzung dieser Reihe. Das Dokument benennt sogar ausdrücklich, wer diese Setzung vornimmt: Seite 25, zweiter Spiegelstrich unter „Die Fachkonferenz …“, wörtlich: sie „legt die zeitliche Zuordnung innerhalb der Doppelschuljahrgänge fest,“. Die Fachkonferenz darf also anders zuordnen, ohne das Kerncurriculum zu verletzen. Verbindlich sind allein die beiden genannten Zeitpunkte. DIE ZAHLEN, AM DOKUMENT NACHGEZÄHLT. Kapitel 3.2 führt sieben Lernbereiche in drei inhaltsbezogenen Kompetenzbereichen mit zusammen 42 Aufzählungspunkten: Musik und Stimme 7, Musik und Instrumente 9, Musik erfinden 7, Musik und Bewegung 3, Musik in Bild und Szene 7, Musik hören 8, Musik einordnen 1 — 7+9+7+3+7+8+1 = 42. Von diesen 42 Punkten stehen 14 nur in der Spalte „Ende Schuljahrgang 2“, 14 nur in der Spalte „zusätzlich Ende Schuljahrgang 4“, und 14 laufen in der gedruckten Tabelle ohne Trennstrich über beide Spalten hinweg; 14+14+14 = 42. Dazu kommen 16 prozessbezogene Punkte in vier Kernkompetenzen (Kommunikation 5, Kollaboration 4, Kreativität 3, Kritisches Denken 4) sowie 52 Punkte in 22 Blöcken der Spalte „Ergänzende Hinweise“ und 35 Glossareinträge. WIE DIE 14 DURCHLAUFENDEN PUNKTE VERTEILT SIND. Ein Punkt, der über beide Kompetenzspalten läuft, gilt für beide Doppelschuljahrgänge gemeinsam. Wer ihn nur den Schuljahrgängen 1 und 2 zuschlägt, nimmt ihn 3 und 4 weg; wer ihn nur 3 und 4 zuschlägt, hebt ihn über die Stufe. Diese Reihe legt deshalb jeden dieser 14 Punkte im ersten Doppelschuljahrgang an und führt ihn im zweiten weiter — keiner steht nur in einem der beiden. Das ist auch der Grund, warum der dritte und vierte Schuljahrgang nicht bei null anfangen: Der Kopf der rechten Spalte lautet „zusätzlich Ende Schuljahrgang 4“, der rechte Eintrag ersetzt den linken also nicht, sondern kommt hinzu. Seite 14 sagt dazu: „Am Ende der zweiten Jahrgangsstufe sollen die Grundlagen der meisten Kompetenzen gelegt sein, zum Ende des vierten Jahrgangs sind diese in der Regel weiterzuentwickeln und zu differenzieren.“ ZWEI LERNBEREICHE OHNE JEDE STUFENTRENNUNG. „Musik und Bewegung“ (3 Punkte) und „Musik einordnen“ (1 Punkt) bestehen ausschließlich aus solchen durchlaufenden Punkten: Für sie formuliert das Kerncurriculum überhaupt keine eigene Erwartung zum Ende des vierten Schuljahrgangs. Beide kommen in dieser Reihe trotzdem in jedem der vier Jahre vor. Jeder Fortschritt, den der Plan dort von einem Jahr zum nächsten zeigt, ist damit eine Setzung dieses Plans und keine Vorgabe des Landes; er fällt von Jahr zu Jahr unterschiedlich groß aus und ist an manchen Stellen ein Schritt in der Aufgabe und nicht in der Zahl. DIE 16 PROZESSBEZOGENEN KOMPETENZEN WERDEN NICHT VERTEILT. Kapitel 3.1 hat genau eine Inhaltsspalte, überschrieben „Kernkompetenzen Ende Schuljahrgang 4“, und keine Stufenteilung; laut Seite 14 gilt sie über die Schuljahrgänge 1 bis 4. Die 16 Punkte gehören deshalb in jedes der vier Jahre und werden hier weder aufgeteilt noch als Ziel allein des letzten Jahres dargestellt. Sie stehen nicht als eigene Themenblöcke im Plan, sondern in den Lernzielen und Arbeitsformen der Wochen — so, wie Kapitel 3.3 es vormacht, wo neben jeder Unterrichtssequenz eine kleine Auswahl prozessbezogener Punkte steht. In diesem Schuljahr sind sie hier tragend: drücken sich musikalisch aus: W2, W21; teilen ihre Gefühle, Erfahrungen, Gedanken und Vorlieben mit und tauschen sich darüber aus: W11, W27; nutzen grafische Notationen: W10, W23; verstehen und verwenden altersangemessen Fachsprache: W13, W14; präsentieren musikalische Ergebnisse alleine oder in der Gruppe: W28, W37; achten während des gemeinsamen Musizierens aufeinander und gehen aufeinander ein: W9, W28; sprechen sich mit anderen bezüglich der Aufgabenverteilung ab: W22, W35; bringen aktiv ihre Ideen, Vorerfahrungen und Fähigkeiten in Gruppenarbeitsprozesse ein: W21, W36; wertschätzen unterschiedliche Standpunkte und musikalische Praktiken: W27, W32, W33; erfinden und erproben eigene musikalische Gestaltungsideen: W21, W24; variieren eigene und fremde musikalische Produkte: W24, W37; setzen Musik in andere Ausdrucksformen um: W15, W25, W35; nutzen Kriterien zur Reflexion musikalischer Phänomene, Prozesse und Ergebnisse: W16, W31; begründen musikbezogene Urteile und Entscheidungen: W7, W26; nutzen lehrkraftgestützt Rückmeldungen für die Weiterarbeit: W3, W38; reflektieren Gelingensbedingungen von Einzel- oder Gruppenarbeitsprozessen: W9, W22. DIE ERGÄNZENDEN HINWEISE SIND ANREGUNG, NICHT PFLICHT. Die dritte Tabellenspalte ist nicht verbindlich, und ihre Zellen sind über mehrere Kompetenzzeilen hinweg verbunden — welcher Hinweis zu welchem Aufzählungspunkt gehört, gibt das Dokument nicht her. Diese Reihe behandelt sie als das, was sie sind: als Material. Wo diese Reihe über die vier Schuljahrgänge hinweg einen davon aufgreift — etwa die Stimmbildungsgeschichte, Bodypercussion, Bordun und Ostinato, Fell-, Holz- und Metallklinger, Wortspeicher zum Hören, die Vogelfänger-Arie aus der „Zauberflöte“, Rondo, Refrain, Strophe, Kanon —, ist das eine Entscheidung des Plans. Wo das Kerncurriculum „z. B.“ schreibt, ist jede andere Wahl aus derselben Aufzählung ebenso richtig. Ein Beispiel, wie diese Reihe damit umgeht: Der Hinweisblock zum Formhören nennt vier Formen — Rondo, Refrain, Strophe und Kanon. Die ersten drei werden im dritten Schuljahrgang benannt, der Kanon im vierten, weil das mehrstimmige Musizieren dort seinen Platz hat. Damit kommen alle vier vor. Ebenso steht es um die Zahl der Instrumentenfamilien, mit der dieser Plan arbeitet: Sechs nennt nicht die Kompetenztabelle, sondern das Glossar auf Seite 27 — der Eintrag „Instrumentenfamilien“ führt dort Streich-, Zupf-, Holzblas-, Blechblas-, Schlag- und Tasteninstrumente auf. Der Ergänzende Hinweis auf Seite 16 fasst die Blasinstrumente zu einer Gruppe zusammen und kommt so auf fünf: „Streich-, Blas-, Zupf-, Schlag-, Tasteninstrumente“. BEWUSST ZURÜCKGESTELLT: DIE TRADITIONELLE NOTATION. Seite 10 sagt dazu wörtlich: „Bringen die Schülerinnen und Schüler ausreichende musikalische Vorkenntnisse mit, kann mit der Vermittlung der traditionellen Notation im dritten und vierten Schuljahrgang begonnen werden.“ Das ist ein Kann und kein Muss, und derselbe Absatz empfiehlt für den ersten und zweiten Schuljahrgang „vor allem das grafische Notieren“ und für den dritten und vierten „komplexere Formen grafischer Notation“. Diese Reihe bleibt deshalb in allen vier Jahren bei der grafischen Notation. Kein einziger der 42 Kompetenzpunkte verlangt die traditionelle Notation — der einzige Notationspunkt der Tabelle heißt ausdrücklich „notieren mit Hilfe der grafischen Notation einfache Instrumentalstimmen.“ Innerhalb der Kompetenztabelle des Kapitels 3.2 wird die traditionelle Notation nur in zwei Blöcken der unverbindlichen Ergänzenden Hinweise genannt; diese beiden Blöcke greift der Plan also nur zur Hälfte auf. Außerhalb dieser Tabelle steht sie an vier weiteren Stellen: im oben zitierten Satz der Seite 10, im ausgearbeiteten Unterrichtsbeispiel, dessen zweite Sequenz auf Seite 20 als prozessbezogene Kompetenz „nutzen grafische und traditionelle Notationen.“ führt, sowie in den beiden Glossareinträgen „Notation“ (S. 28) und „Tondauer“ (S. 29). Verbindlich wird sie an keiner dieser Stellen: Kapitel 3.1 auf Seite 15 — die einzige Spalte, die die prozessbezogenen Kernkompetenzen verbindlich aufführt — nennt allein „nutzen grafische Notationen.“, und das Unterrichtsbeispiel ist laut Seite 14 „ein Beispiel einer Umsetzung“. Die Rückstellung stützt sich damit auf die verbindlichen Teile des Dokuments; die Fachkonferenz kann die traditionelle Notation ergänzen. ZU KAPITEL 3.3 UND ZUM KANON. Kapitel 3.3 ist das einzige ausgearbeitete Unterrichtsbeispiel des Kerncurriculums; Seite 14 nennt es „ein Beispiel einer Umsetzung“. Es liegt vollständig im ersten Doppelschuljahrgang — die Kopfzeile aller drei Seiten lautet „bis Ende Schuljahrgang 2“ —, und für den zweiten Doppelschuljahrgang gibt es kein ausgearbeitetes Beispiel. Diese Reihe greift es im zweiten Schuljahrgang auf, als Beispiel und nicht als Pflichtstoff. Eine Stelle darin verdient Aufmerksamkeit: Die erste Sequenz führt unter den inhaltsbezogenen Kompetenzen „musizieren Lieder und Sprechstücke mehrstimmig.“ auf und lässt den Kanon singen. Genau dieser Punkt steht in der Tabelle des Kapitels 3.2 aber in der Spalte „zusätzlich Ende Schuljahrgang 4“. Diese Reihe folgt der Tabelle: Mehrstimmigkeit, Kanon und Scheinkanon stehen im vierten Schuljahrgang, nicht früher. ZU DEN BEZEICHNUNGEN. Die Namen der drei inhaltsbezogenen Kompetenzbereiche erscheinen im Dokument in zwei Schreibweisen: der Fließtext auf Seite 6 schreibt „Musizieren und Gestalten“ und „Hören und Einordnen“, alle Überschriften und Tabellenköpfe schreiben „Musizieren & Gestalten“ und „Hören & Einordnen“. Diese Reihe verwendet in allen vier Plänen die Form mit dem Et-Zeichen. Zweitens: Die Überschrift der ersten Sequenz auf Seite 20 spricht von einem Lernbereich „Lied und Stimme“. Einen solchen Lernbereich gibt es nicht — auf Seite 7, in der Tabelle 3.2 und auf Seite 22 heißt er „Musik und Stimme“. Diese Reihe verwendet durchgängig „Musik und Stimme“. DIESES SCHULJAHR IM ÜBERBLICK. Wochen je Lernbereich: Musik und Stimme 6 · Musik und Instrumente 7 · Musik erfinden 6 · Musik und Bewegung 4 · Musik in Bild und Szene 5 · Musik hören 7 · Musik einordnen 3 (Summe 38). Neu bearbeitet werden hier sieben der 42 Punkte, alle aus der Spalte „zusätzlich Ende Schuljahrgang 4“: „singen rhythmisch korrekt und intonationssicher in einem erweiterten Tonumfang.“ (W2, W3); „benennen ausgewählte Instrumente aus jeder Instrumentenfamilie.“ (W4, W5, W6); „verfügen über differenzierte Spieltechniken.“ (W8, W9); „entwickeln komplexere musikalische Ideen und setzen diese um.“ (W21, W22, W24); „setzen persönliche Empfindungen sowie musikalische Strukturen differenziert in Form und Farbe um.“ (W15, W16, W35); „beschreiben ihren Höreindruck zunehmend differenziert.“ (W11, W12); „benennen elementare musikalische Formen unter Verwendung von Fachsprache.“ (W13, W14). Dazu kommt, was der Kopf dieser Spalte verlangt: Die im ersten Doppelschuljahrgang gelegten Grundlagen werden weitergeführt. Zwölf der 14 durchlaufenden Punkte haben in diesem Jahr eigene Wochen: „setzen beim Singen und Sprechen ihre Stimme vielfältig und zielgerichtet ein.“ (W1); „sprechen Silben, Wörter und Sätze rhythmisch.“ (W29); „verfügen, in Teilen auch auswendig, über ein Repertoire an Liedern und Sprechstücken.“ (W30); „unterscheiden Instrumente nach Merkmalen.“ (W7); „notieren mit Hilfe der grafischen Notation einfache Instrumentalstimmen.“ (W10); „dokumentieren ausgedachte Klänge und Melodien.“ (W23, W38); „führen auf das Metrum einer Musik bezogen Bewegungen koordiniert aus (z. B. Bodypercussion, Tänze).“ (W18, W19); „erproben und erfinden passende Bewegungen zur Musik.“ (W20, W36); „setzen außermusikalische Vorgaben in Musik um.“ (W17, W34); „übertragen ihren Höreindruck in eine andere Darstellungsform.“ (W25); „erkennen und benennen Zusammenhänge zwischen einer außermusikalischen Idee und der entsprechenden Umsetzung in Musik.“ (W26); „unterscheiden Musikstücke unterschiedlicher Stile und kennen Musikstücke verschiedener Kulturen und von verschiedenen Musikerinnen und Musikern.“ (W27, W32, W33). Alle sieben Lernbereiche kommen in diesem Schuljahr vor. Über die vier Jahre kommt jeder der 42 Punkte vor; keiner wird ausgelassen. Neu eingeführt werden 16 Punkte im ersten Schuljahrgang, 12 im zweiten, 7 im dritten und 7 im vierten — 16+12+7+7 = 42.
Dieser Plan rechnet für den 3. Schuljahrgang mit zwei Unterrichtsstunden je Woche und bei 38 Schulwochen mit 76 Jahresstunden (2 x 38 = 76). Diese Zahl ist keine Setzung des Plans, sondern der Wert der amtlichen Tafel: Anlage 1 (zu Nr. 3.1 Stundentafel) des RdErl. d. MK „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 01.07.2024 (SVBl. S. 372), Az. 32.5 - 81020, VORIS 22410. Die Tafel weist jeden Schuljahrgang einzeln aus (Kopfzeile „Schuljahrgang | 1 | 2 | 3 | 4“) und nennt für Musik 1 / 1 / 2 / 2 Wochenstunden. Die Schuljahrgänge 3 und 4 haben also doppelt so viel Musikzeit wie 1 und 2; über alle vier Jahre ergibt Musik 1+1+2+2 = 6 Wochenstunden. Fußnote 4 der Tafel wörtlich: „Eine Unterrichtsstunde in der Stundentafel wird mit 45 Minuten gerechnet.“ Nr. 3.2.1 des Erlasses wörtlich: „Die in der Stundentafel ausgewiesenen Wochenstunden geben an, welche Zeitanteile für die einzelnen Fächer im Jahresdurchschnitt eingehalten werden müssen.“ Als Probe, dass die richtige Zeile gelesen ist, stehen in derselben Tafel Deutsch mit 6 / 6 / 6 / 6, Mathematik mit 5 / 6 / 5 / 5, Sachunterricht mit 2 / 3 / 4 / 4, Sichere Basis mit 2 / 1 / (leer) / –, Englisch als erste Pflichtfremdsprache mit 0 / 0 / 2 / 2, Religion mit 2 / 2 / 2 / 2, Sport mit 2 / 2 / 2 / 2, Kunst, Gestaltendes Werken, Textiles Gestalten mit 2 / 2 / 2 / 2 und Arbeitsgemeinschaften mit – / – / 1 / 1; die Zeile der Pflichtstunden lautet 22 / 23 / 26 / 26 und geht mit diesen Werten auf: 6+5+2+2+0+2+2+1+2+0 = 22, 6+6+3+1+0+2+2+1+2+0 = 23, 6+5+4+0+2+2+2+2+2+1 = 26 und noch einmal 26 für den vierten Schuljahrgang. Die Fußnote zur thematisch-individuellen Schwerpunktsetzung gilt nur für Deutsch, Mathematik und Sachunterricht, nicht für Musik. Das Kerncurriculum Musik selbst enthält keine Stundentafel und macht überhaupt keine Zeitangaben: die Zeichenfolgen „Stundentafel“, „Woche“, „wöchentlich“ und „Wochenstunde“ kommen darin kein einziges Mal vor. Beschließt eine Schule nach Nr. 3.3 des Erlasses, die Stundentafel durch die Kontingentstundentafel der Anlage 2 zu ersetzen, so nennt diese für Musik 4 Wochenstunden für die Schuljahrgänge 1 bis 4 zusammen und überlässt der Schule die Verteilung auf die Jahrgänge; Regelfall ist Anlage 1, und nach ihr ist dieser Plan gebaut. Die Wochenspalte ist eine Ordnungshilfe: 38 Schulwochen sind ein Durchschnittswert, und der Erlass verlangt die Zeitanteile ausdrücklich nur im Jahresdurchschnitt. Die vier ausgearbeiteten Unterrichtsstunden dieses Plans zeigen jeweils die erste der beiden Wochenstunden; die zweite dient dem Üben und Vertiefen desselben Wochenlernziels.
Am Lehrplandokument abgeglichen: 07.09.2026.
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