Hessen · Musik · Klasse 3

Stoffverteilungsplan Musik, Klasse 3Hessen

Ein vollständiger Stoffverteilungsplan für Musik in der 3. Klasse in Hessen, aufgebaut am Lehrplan des Landes: 12 Themenblöcke über 38 Schulwochen, wochenweise gegliedert. Die ersten acht Wochen siehst du kostenfrei.

2
Std./Woche
38
Schulwochen
12
Themenblöcke
76
Stunden gesamt

Stoffverteilungsplan im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt die Themenblöcke für Musik in der 3. Klasse in Hessen in der empfohlenen Reihenfolge über das Schuljahr. Jeder Block ist einem Wochenfenster zugeordnet und Woche für Woche in Themen, Lernziele und Methoden heruntergebrochen — dieselbe Ansicht wie im Planer.

Woche
Thema & Inhalte
Lernziele
Methoden
Kompetenzbezug
W1–2

Woran wir hören, wie ein Stück gebaut ist

Musik hören
Lernziele des Blocks
SuS unterscheiden hörend die formgebenden Dimensionen Wiederholung, Veränderung, Kontrast und Entwicklung und benennen sie.
SuS legen den Verlauf eines gehörten Musikstücks mit farbigen Karten aus und markieren darin jede Wiederholung und jede Kontraststelle.
SuS führen einen selbst gelegten Formverlauf mit Stimme und Körperklängen aus, auch in zwei Gruppen nach dem Kanonprinzip versetzt.
WocheW12 Std.
Thema & Inhalte
Zweimal dasselbe, dann etwas anderes
Lernziele
SuS legen für ein gehörtes Musikstück Formkarten in der gehörten Reihenfolge, geben wiederkehrenden Abschnitten dieselbe Farbe und benennen die Stelle, an der ein Abschnitt im Kontrast zum vorangegangenen steht.
SuS führen ihre eigene Kartenreihe mit Stimme und Körperklängen aus, halten wiederkehrende Abschnitte gleich und gestalten den Kontrastabschnitt hörbar anders.
Methoden
Sitzkreis
Kleingruppen
Kompetenzbezug
musikalische Gliederungen und Parameter unterscheiden,
WocheW22 Std.
Thema & Inhalte
Veränderung, Entwicklung und das Kanonprinzip
Lernziele
SuS ordnen zwei Ausschnitten zu, ob sich ein Abschnitt nur verändert oder ob er sich über mehrere Durchgänge hinweg entwickelt, und benennen die formgebende Dimension.
SuS führen eine kurze gesungene Folge in zwei Gruppen nach dem Kanonprinzip versetzt aus und beschreiben, was dabei anders klingt als beim gemeinsamen Einsatz.
Methoden
Plenum
Gruppenarbeit
Kompetenzbezug
musikalische Gliederungen und Parameter unterscheiden,
W3–7

Singen, behalten, aufeinander hören

Musik machen
Lernziele des Blocks
SuS singen mit aufrechter Körperhaltung, ruhiger Atmung und deutlicher Artikulation und halten die Tonhöhe einer Folge im kleinen Tonraum bis zum letzten Ton.
SuS führen eine Repertoireliste, singen und musizieren deren Stücke auswendig und ordnen jedes dem Zusammenhang zu, aus dem es stammt.
SuS musizieren in zwei Gruppen, richten sich hörend nach der jeweils anderen und übernehmen ihren Abschnitt ohne Abbruch.
WocheW32 Std.
Thema & Inhalte
Aufrecht, ruhig und deutlich
Lernziele
SuS hören zwei Fassungen derselben gesungenen Zeile und benennen die Stelle, an der der Wortlaut zu verstehen war, und die, an der er es nicht war.
SuS singen dieselbe Zeile mit aufrechter Körperhaltung und ruhiger Atmung so deutlich, dass ein zuhörendes Kind den Wortlaut ohne Vorlage wiederholen kann.
Methoden
Plenum
Partnerarbeit
Kompetenzbezug
mit stimmgerechter Körperhaltung und Atmung sowie deutlicher Artikulation und sauberer Intonation singen,
WocheW42 Std.
Thema & Inhalte
Zu hoch oder zu tief?
Lernziele
SuS vergleichen ihren gesungenen Ton mit einem vorgegebenen Ton und sagen, ob sie zu hoch oder zu tief angesetzt haben.
SuS singen eine fünftönige Folge im kleinen Tonraum und halten die Tonhöhe bis zum letzten Ton.
Methoden
Sitzkreis
Kleingruppen
Kompetenzbezug
mit stimmgerechter Körperhaltung und Atmung sowie deutlicher Artikulation und sauberer Intonation singen,
WocheW52 Std.
Thema & Inhalte
Unsere Repertoireliste
Lernziele
SuS tragen die Stücke, die sie ohne Vorlage singen und musizieren können, in eine gemeinsame Repertoireliste ein und ordnen jedes dem Zusammenhang zu, aus dem es stammt.
SuS nehmen ein neues Stück in ihre Repertoireliste auf und singen und musizieren es am Ende der Stunde auswendig auf ein Zeichen hin.
Methoden
Plenum
Einzelarbeit
Kompetenzbezug
ein gemischtes Repertoire auswendig singen und musizieren,
WocheW62 Std.
Thema & Inhalte
Zwei Gruppen, ein Zeitmaß
Lernziele
SuS hören einem Durchgang zu, in dem eine Gruppe leiser wird, und benennen die Stelle, an der der Wechsel gelungen ist.
SuS musizieren in zwei Gruppen gleichzeitig, bleiben im gemeinsamen Zeitmaß und werden leiser, sobald die andere Gruppe ihren Abschnitt beginnt.
Methoden
Plenum
Gruppenarbeit
Kompetenzbezug
beim Musizieren aufeinander hören und reagieren,
WocheW72 Std.
Thema & Inhalte
Den Einsatz übernehmen
Lernziele
SuS verfolgen an einem gehörten Durchgang, woran die zweite Gruppe ihren Einsatz erkennt, und benennen das Zeichen.
SuS übernehmen ihren Abschnitt genau dann, wenn die andere Gruppe endet, und musizieren ohne Abbruch im gemeinsamen Zeitmaß weiter.
Methoden
Gruppenarbeit
Plenum
Kompetenzbezug
beim Musizieren aufeinander hören und reagieren,
W8–10

Bewegung mit und ohne Zeitmaß

Musik umsetzen
Lernziele des Blocks
SuS führen zu Musik eine metrisch gebundene Bewegungsfolge koordiniert aus und halten sie über mehrere Durchgänge durch.
SuS unterscheiden metrisch ungebundene und metrisch gebundene Bewegung und ordnen jeder Art einen gehörten Ausschnitt zu.
SuS setzen den Formverlauf eines Musikstücks mit Bewegung und einem Gestaltungsmedium um und wechseln genau an den Abschnittsgrenzen.
WocheW82 Std.
Thema & Inhalte
Auf den Grundschlag
Lernziele
SuS hören einen Ausschnitt und zeigen den Grundschlag mit der Hand mit, auch dort, wo das Tempo wechselt.
SuS singen ein Stück ihrer Repertoireliste und führen dazu eine metrisch gebundene Bewegungsfolge aus, die sie über zwölf Grundschläge hinweg durchhalten.
Methoden
Sitzkreis
Plenum
Kompetenzbezug
Bewegungen zu Musik koordiniert ausführen,
WocheW92 Std.
Thema & Inhalte
Gebunden und ungebunden
Lernziele
SuS ordnen zwei gehörten Ausschnitten zu, welcher zu einer metrisch gebundenen und welcher zu einer metrisch ungebundenen Bewegung passt, und begründen die Zuordnung.
SuS bewegen sich zum ersten Ausschnitt metrisch ungebunden und zum zweiten metrisch gebunden und wechseln auf ein Zeichen zwischen beiden Bewegungsarten.
Methoden
Plenum
Partnerarbeit
Kompetenzbezug
Bewegungen zu Musik koordiniert ausführen,
WocheW102 Std.
Thema & Inhalte
Die Bewegung folgt der Form
Lernziele
SuS bestimmen hörend die Abschnittsgrenzen eines Musikstücks und halten sie auf einem Papierstreifen fest.
SuS wählen für jeden Abschnitt eine eigene Bewegung mit einem Tuch, wechseln genau an den Grenzen und benennen die formgebende Dimension, die ihre Umsetzung sichtbar macht.
Methoden
Einzelarbeit
Kleingruppen
Kompetenzbezug
Musik mit Bewegung und außermusikalischen Gestaltungsmedien ausdrucks-, parameter- und formbezogen umsetzen,
W11–12

Sechs Eigenschaften, mit denen wir Musik beschreiben

W11
Kurz und lang: die Tondauer
musikalische Gliederungen und Parameter unterscheiden,
W12
Wenige oder viele zugleich: die Klangdichte
musikalische Gliederungen und Parameter unterscheiden,
W13–17

Spielweisen, eigene Zeichen und das erste Anleiten

W13
Zwei Spielweisen an derselben Klangquelle
Spieltechniken instrumentengerecht ausführen,
W14
Die Spielweise zur Klangvorstellung wählen
Spieltechniken instrumentengerecht ausführen,
W15
Eine Grafik, die andere lesen können
Musik klangbezogen aufschreiben sowie musikalische Zeichen lesen und in Klang umsetzen.
W16
Fremde Zeichen in Klang umsetzen
Musik klangbezogen aufschreiben sowie musikalische Zeichen lesen und in Klang umsetzen.
W17
Vier Gesten
musikalische Aktionen anleiten,
W18–19

Woher eine Musik kommt

W18
Was ein Stück über Ort, Zeit und Menschen verrät
Musik in Bezug auf Zweck und Umfeld einordnen und beurteilen,
W19
Anlässe, Sitten und Gebräuche – und ein Urteil
Musik in Bezug auf Zweck und Umfeld einordnen und beurteilen,
W20–22

Genau hinhören und in Worte fassen

W20
Ein Kriterium, das ganze Stück lang
die Konzentration gezielt auf den Hörsinn richten,
W21
Wörter für das, was die Musik auslöst
durch Musik ausgelöste Emotionen und Assoziationen in Worte fassen und darstellen,
W22
Sagen und zeigen
durch Musik ausgelöste Emotionen und Assoziationen in Worte fassen und darstellen,
W23–27

Ein Muster findet seinen Platz, eine Gestaltung entsteht

W23
Muster und Folge im Metrum
einfache Rhythmen und tonale Folgen metrumbezogen ausführen und in Musikstücken anwenden,
W24
Die Einsatzstelle wählen und begründen
einfache Rhythmen und tonale Folgen metrumbezogen ausführen und in Musikstücken anwenden,
W25
Erfinden nach einer Vorgabe von außen
Musik nach außermusikalischen Vorgaben und musikalischen Kriterien erfinden, variieren und gestalten,
W26
Dieselbe Gestaltung, andere Vorgabe
Musik nach außermusikalischen Vorgaben und musikalischen Kriterien erfinden, variieren und gestalten,
W27
Wir leiten unsere Gestaltung an
musikalische Aktionen anleiten,
W28–30

Was wir hören, und was wir davon halten

W28
Noch einmal, und diesmal genauer
die Konzentration gezielt auf den Hörsinn richten,
W29
Zwei Gründe
eine Meinung über Musik begründen.
W30
Antworten, wenn ein anderes Kind anders hört
eine Meinung über Musik begründen.
W31–33

Die Form sichtbar machen und prüfen

W31
Farbflächen für den Formverlauf
Musik mit Bewegung und außermusikalischen Gestaltungsmedien ausdrucks-, parameter- und formbezogen umsetzen,
W32
Woran man prüft, ob eine Umsetzung passt
Umsetzungen auf die ihnen zugrunde liegende Musik beziehen und beurteilen.
W33
Wir beurteilen und schlagen eine Änderung vor
Umsetzungen auf die ihnen zugrunde liegende Musik beziehen und beurteilen.
W34–36

Für unsere Zuhörenden

W34
Für wen wir spielen
Musik in Bezug auf Zweck und Umfeld einordnen und beurteilen,
W35
Der Ablauf steht
schulisches Musikleben zielgruppen- und inhaltsbezogen mitplanen und gestalten.
W36
Unser Beitrag vor Zuhörenden
schulisches Musikleben zielgruppen- und inhaltsbezogen mitplanen und gestalten.
W37–38

Unser Repertoire, noch einmal

W37
Was wir auswendig können
ein gemischtes Repertoire auswendig singen und musizieren,
W38
Was wir behalten wollen
ein gemischtes Repertoire auswendig singen und musizieren,

Ab Woche 11 geht der Plan weiter

Noch 28 Wochen in 9 Themenblöcken. Den vollständigen Plan schaltest du im Planer frei — einmalig 5,99 € oder im Abo.

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Gesamt: 38 Wochen · 76 Stunden

Kompetenzbereiche in Hessen

Der Plan ist entlang der Kompetenzbereiche aufgebaut, die der Lehrplan in Hessen für Musik vorsieht:

Musik hörenMusik machenMusik umsetzenMusikkultur erschließen

Grundlage dieses Plans

Lehrplan: Bildungsstandards und Inhaltsfelder – Das neue Kerncurriculum für Hessen. Primarstufe. MUSIK (Hrsg. Hessisches Kultusministerium, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden), Ausgabe 2011. Eine neuere Fassung für die Primarstufe Musik ist auf der Übersichtsseite des Ministeriums nicht verzeichnet; belegt ist damit, dass keine neuere Fassung veröffentlicht wurde – nicht, dass die Verordnung über die Kerncurricula genau diese Ausgabe für das Fach Musik in Kraft setzt. Ihr Wortlaut ist für Musik nicht geprüft worden, und dieser Plan behauptet deshalb über die Geltung nicht mehr, als er belegen kann. Kapitel 6.1 führt die 17 Bildungsstandards am Ende der Jahrgangsstufe 4 sowie die zehn Inhaltsfelder; Kapitel 6.2 beschreibt in vier Absätzen Prosa die Kompetenzentwicklung in den Jahrgangsstufen 1 und 2. Für die Jahrgangsstufen 3 und 4 enthält das Dokument keinen eigenen Abschnitt. (Quelle in Hessen)

WAS DAS KERNCURRICULUM BEZIFFERT UND WAS NICHT. Das hessische Kerncurriculum Musik für die Primarstufe setzt seine Bildungsstandards an einer einzigen Stelle der Schulzeit an: am Ende der Jahrgangsstufe 4. Für die Jahrgangsstufen 1 und 2 beschreibt Kapitel 6.2 auf einer Seite in vier Absätzen Prosa, wie sich Kompetenz in diesen beiden Jahren entfaltet – ohne einen einzigen Aufzählungspunkt und ohne eine bezifferte Erwartung. Für die Jahrgangsstufen 3 und 4 sagt es überhaupt nichts Eigenes; zwischen dem Entwicklungshinweis für den Anfang und dem Zielpunkt am Ende liegt kein weiterer Halt. DIE VERTEILUNG IST EINE SETZUNG DIESES PLANS. Dass ein Inhalt in diese Jahrgangsstufe fällt und nicht in eine frühere oder in die folgende, ist eine fachliche Entscheidung dieser Reihe und keine Vorgabe des Landes Hessen. Eine Formulierung wie „laut Kerncurriculum in Jahrgangsstufe 3“ wäre für dieses Fach sachlich falsch. Das Kerncurriculum überträgt diese Aufgabe ausdrücklich der Schule: es ist nach Kapitel 1 die Grundlage für schulinterne Curricula, und diese sind das Bindeglied zwischen ihm und der einzelnen Unterrichtsstunde. AN WELCHEN INHALTSFELDERN DIESER PLAN ARBEITET. Das Kerncurriculum führt zehn Inhaltsfelder. Dieser Plan arbeitet an allen zehn: Hörkultur, Klang, Ausdruck und Wirkung, Gesang und Instrumentalspiel, Bewegung und Gestaltungsmedien, Parameter, Zeichen, Form, Kontext und Gebrauchspraxis. Zwei davon trägt er zum ersten Mal in dieser Reihe: Form und Kontext. Form steht in den Wochen 1 und 2 und wird danach in den Wochen 10, 24, 31, 32 und 33 weiter getragen; Kontext steht in den Wochen 18 und 19. Für beide gilt etwas anderes als für die acht übrigen Felder: Kapitel 6.2 erwähnt Form und Kontext mit keinem Wort, und es beschreibt ohnehin nur die Jahrgangsstufen 1 und 2. Es gibt für ihre Zuordnung zu diesem Jahr also keinen Satz im Lehrplan, auf den dieser Plan sich berufen könnte – sie ist eine reine Setzung dieser Reihe und steht hier ausdrücklich als solche. Was die beiden Felder enthalten, steht dagegen wörtlich im Kerncurriculum. Zu Form heißt es: „Form beschreibt die äußere Gestalt eines Musikstückes. Sie bezieht sich auf grundlegende formgebende Dimensionen (Wiederholung, Veränderung, Kontrast, Entwicklung, Kanonprinzip) in Gestalt einfacher Formverläufe.“ Zu Kontext heißt es: „Von Bedeutung ist die Betrachtung der mit der Musik verbundenen Anlässe, Sitten, Moden und Gebräuche sowie der ethnisch-geographischen, historischen und personalen Besonderheiten. Musikalische Charakteristiken spiegeln dies wieder.“ Dieser Plan arbeitet an beiden Teilen dieses Satzes, den Schwerpunkt legt er auf den zweiten. Woche 19 trägt Anlässe, Sitten und Gebräuche zusammen; danach zu fragen, wozu und wann Musik gebraucht wird, ist in dieser Reihe nicht neu und wird hier auch nicht als neu ausgegeben. Woche 18 fragt dagegen, was ein Musikstück über den Ort, die Zeit und die Menschen verrät, zu denen es gehört – das ist der Teil des Inhaltsfeldes, der hier zum ersten Mal getragen wird. EINE AUFTEILUNG DER ZEHN INHALTSFELDER AUF DIE VIER JAHRGANGSSTUFEN BEHAUPTET DIESER PLAN NICHT, und er könnte sie auch nicht belegen: das Kerncurriculum ordnet die Inhaltsfelder weder den Kompetenzbereichen noch den Jahrgangsstufen zu. Die rechte Spalte seiner Inhaltsfeldtabelle trägt über alle zehn Zeilen hinweg denselben einen Satz: „Alle benannten Kompetenzbereiche können mit den Inhaltsfeldern verknüpft werden.“ Sätze wie „dieses Inhaltsfeld wird hier neu eingeführt“ oder „jenes bleibt einem späteren Jahr vorbehalten“ hätten dort keine Grundlage. Ein Grundschuljahr Musik, das singt, hört, Klänge erzeugt, sich bewegt, Eigenschaften unterscheidet, Zeichen liest und fragt, wozu Musik da ist, arbeitet zwangsläufig an vielen Feldern zugleich. ALLE SIEBZEHN BILDUNGSSTANDARDS KOMMEN IN ALLEN VIER JAHREN VOR. Die 17 Bildungsstandards verteilen sich auf die vier Kompetenzbereiche: Musik hören 4, Musik machen 8, Musik umsetzen 3, Musikkultur erschließen 2, zusammen 17. Sie beschreiben das Ziel am Ende der Jahrgangsstufe 4 und sind kein Vorrat, aus dem eine Jahrgangsstufe entnimmt. In dieser Jahrgangsstufe kommt kein Standard neu hinzu, und in der folgenden kommt ebenfalls keiner hinzu; der Fortschritt liegt in der Tiefe, mit der an einem Standard gearbeitet wird. ZWEI UNTERRICHTSSTUNDEN, ZWEI LERNZIELE. Dieser Plan hat 38 Wochen zu je zwei Unterrichtsstunden, zusammen 76. Jede Wochenzeile trägt genau zwei Lernziele: das erste gehört in die erste, das zweite in die zweite Unterrichtsstunde. In 34 der 38 Wochen steht ein hörendes, betrachtendes oder planendes Lernziel neben einem, in dem gesungen oder musiziert wird; planend sind dabei die Stunden, die die Repertoireliste führen, eine Zeichenfolge festlegen oder einen Ablauf ordnen, etwa in den Wochen 5, 27, 35 und 37. In den vier Wochen 9, 10, 22 und 31 tritt an die Stelle des Musizierens eine bewegende oder bildnerische Umsetzung, weil dort genau sie der Gegenstand ist. WIE DIE BEREICHE SICH ABWECHSELN. Der Plan hat 12 Themenblöcke und wechselt elfmal den Kompetenzbereich, also an jeder Blockgrenze. Die zehn Wochen des Bereichs Musik hören liegen in vier Abschnitten – Wochen 1 und 2, 11 und 12, 20 bis 22, 28 bis 30 –, sodass zwischen zwei Hörwochen höchstens acht Wochen liegen. FÜNF MEHRTEILIGE STANDARDS, UND WO IHRE TEILE STEHEN. Fünf der 17 Standards nennen mehrere Anforderungen in einem Satz. Vier davon löst dieser Plan vollständig ein: „musikalische Gliederungen und Parameter unterscheiden“ – Gliederungen in den Wochen 1 und 2, Parameter in den Wochen 11 und 12; „Emotionen und Assoziationen in Worte fassen und darstellen“ – in Worte gefasst in Woche 22, ohne Worte dargestellt ebenfalls in Woche 22, vorbereitet in Woche 21; „einfache Rhythmen und tonale Folgen metrumbezogen ausführen und in Musikstücken anwenden“ – ausgeführt in Woche 23, in einem Musikstück angewendet in Woche 24; „Musik in Bezug auf Zweck und Umfeld einordnen und beurteilen“ – eingeordnet in den Wochen 18 und 19, beurteilt in den Wochen 19 und 34. Den fünften löst dieser Plan nur zur Hälfte ein: „Musik mit Bewegung und außermusikalischen Gestaltungsmedien ausdrucks-, parameter- und formbezogen umsetzen“ wird in beiden Wochen dieses Standards – 10 und 31 – formbezogen bearbeitet. Der ausdrucks- und der parameterbezogene Teil werden unter diesem Standard in diesem Schuljahr nicht bedient. Das ist eine Entscheidung und kein Versehen: der Formbezug setzt einen Formbegriff voraus, und den baut dieser Plan in den Wochen 1 und 2 selbst auf. TONDAUER UND KLANGDICHTE. Das Inhaltsfeld Parameter nennt sechs musikalische Grundeigenschaften: Tempo, Tonhöhe, Tondauer, Lautstärke, Klangfarbe und Klangdichte. Dieser Plan arbeitet in Woche 11 mit Lautstärke, Tempo, Tonhöhe und Klangfarbe und führt dort die Tondauer ein, in Woche 12 die Klangdichte; am Ende von Woche 12 steht eine Übersicht aller sechs. Danach bleibt es nicht bei der Übersicht: in elf der 26 folgenden Wochen wird mindestens eine der sechs beim Namen genannt oder ausdrücklich auf die Übersicht Bezug genommen, nämlich in den Wochen 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 23, 25, 34 und 38. DIESER PLAN SETZT NICHTS VORAUS, WAS NUR IN EINEM ANDEREN HEFT STEHT. Stoffverteilungspläne werden einzeln gekauft. Jedes Artefakt, auf das eine Woche dieses Plans zurückgreift, wird in diesem Plan selbst erarbeitet: die Formkarten und der Formbegriff in den Wochen 1 und 2, die Repertoireliste ab Woche 5, die Übersicht der sechs Eigenschaften in den Wochen 11 und 12, die Grafik als Zeichen in den Wochen 15 und 16, die vier Gesten in Woche 17, der Wortvorrat für Ausdruck und Wirkung in Woche 21 und die drei Prüfkriterien in Woche 32. Bei der Übersicht der sechs Eigenschaften ist genauer zu sein, als eine Aufzählung es sein kann. Neu eingeführt werden dort nur zwei: die Tondauer in Woche 11 und die Klangdichte in Woche 12. Die vier übrigen – Lautstärke, Tempo, Tonhöhe und Klangfarbe – setzt das erste Lernziel der Woche 11 als bekannt voraus; erarbeitet worden sind sie in der Jahrgangsstufe 2. Unterrichtbar bleibt die Woche auch ohne jenes Heft, weil alle vier in diesem Lernziel beim Namen stehen: eine Lehrkraft, deren Lerngruppe sie noch nicht kennt, führt sie an den vier Hörausschnitten dieser Woche ein und braucht dafür keine Vorlage von außen. Ein Artefakt aus einem anderen Heft wird damit nicht vorausgesetzt, wohl aber vier Fachwörter. AUFFÜHRUNG UND PUFFER. Die Aufführung liegt in den Wochen 34 bis 36 und nicht am Jahresende. Die Stundentafelverordnung rechnet ihre Jahresstunden mit 36 Schulwochen; die Wochen 37 und 38 dieses Plans sind deshalb bewusst als Wiederaufnahme geschrieben. Sie bringen keinen neuen Stoff, sondern nehmen die Repertoireliste, die Zusammenhänge der Stücke und die sechs Eigenschaften noch einmal auf. Eine Lehrkraft kann sie ohne Schaden verschieben oder ausfallen lassen; der Standard, den sie tragen, hat mit Woche 5 eine weitere Woche in diesem Schuljahr. Ein Vorbehalt gehört dazu: fallen die Wochen 37 und 38 in beiden Jahrgangsstufen aus, sinkt „ein gemischtes Repertoire auswendig singen und musizieren“ über den Doppeljahrgang von sechs auf zwei Wochen und bleibt damit unter dem Soll von drei. In einer der beiden Jahrgangsstufen sind diese Wochen deshalb zu halten. DIE VERTEILUNG IN DIESEM SCHULJAHR, NACHGEZÄHLT. Jede der 38 Wochen arbeitet an genau einem der 17 Standards, und jeder Standard erhält mindestens zwei Wochen. Auf die Kompetenzbereiche entfallen 10 Wochen auf Musik hören, 17 auf Musik machen, 6 auf Musik umsetzen und 5 auf Musikkultur erschließen; 10 + 17 + 6 + 5 = 38. Im Einzelnen: die Konzentration auf den Hörsinn 2 Wochen, Emotionen und Assoziationen in Worte fassen und darstellen 2, Gliederungen und Parameter unterscheiden 4, eine Meinung begründen 2; singen mit Haltung, Atmung, Artikulation und Intonation 2, Spieltechniken 2, Repertoire auswendig 3, Rhythmen und tonale Folgen metrumbezogen 2, erfinden, variieren und gestalten 2, aufeinander hören 2, musikalische Aktionen anleiten 2, klangbezogen aufschreiben und Zeichen umsetzen 2; Bewegungen koordiniert ausführen 2, mit Bewegung und Gestaltungsmedien umsetzen 2, Umsetzungen beurteilen 2; Musik nach Zweck und Umfeld einordnen und beurteilen 3, schulisches Musikleben mitplanen 2. Die Summe dieser siebzehn Zahlen ist 38. Die Prüfung verlangt über den Doppeljahrgang 3 und 4 drei Wochen je Standard; dieser Plan trägt davon zwei bis vier, den Rest trägt der Plan der Jahrgangsstufe 4. Wie viele Wochen dort auf welchen Standard entfallen, sagt dieser Plan nicht – das steht in jenem Plan und nicht in diesem. KEIN INSTRUMENT WIRD BEIM NAMEN GENANNT. Das Kerncurriculum spricht von Objekten und Instrumenten sowie von Stimme und Körper als Klangquellen, nennt aber auf keiner seiner einundzwanzig Seiten ein einziges Instrument beim Namen. Dieser Plan hält es ebenso: er arbeitet mit der Stimme, dem Körper, einfachen Klangobjekten und den Instrumenten, die die Schule vorhält. Welche das sind, entscheidet die Schule und nicht dieser Plan.

EINE ZEILE FÜR ZWEI FÄCHER. Die Kontingentstundentafel für die Grundschule – Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 5. September 2011, § 6 Absatz 1 – kennt keine eigene Zeile für Musik. Kunst und Musik teilen sich dort eine einzige Zeile, und diese Zeile ist nicht je Jahrgangsstufe beziffert, sondern je Doppeljahrgang: 6 Wochenstunden für die Jahrgangsstufen 1 und 2 zusammen, 8 Wochenstunden für die Jahrgangsstufen 3 und 4 zusammen, 14 über die gesamte Primarstufe. Wie viel davon auf Musik entfällt, sagt die Verordnung nicht. WIE DIESE REIHE DIE ZEILE TEILT. Die 8 Wochenstunden der Jahrgangsstufen 3 und 4 teilt diese Reihe hälftig: 4 an Musik, 4 an Kunst, also in beiden Jahrgangsstufen je 2 Wochenstunden für jedes der beiden Fächer. Im ersten Doppeljahrgang teilt sie anders, nämlich 4 zu 2 zugunsten von Kunst, und zwar aus zwei Gründen: Kunst trägt nach der Fußnote derselben Zeile zusätzlich Werken und Textiles Gestalten und deckt damit mehr Gegenstand ab, und eine hälftige Teilung der 6 Wochenstunden ergäbe 3 zu 3 und damit anderthalb Wochenstunden je Jahrgangsstufe – eine Zahl, aus der sich kein Wochenplan bauen lässt. Bei 8 Wochenstunden stellt sich diese Schwierigkeit nicht. Über alle vier Jahre erhält Musik damit 1, 1, 2 und 2, zusammen 6 der 14 Wochenstunden; auf Kunst entfallen 2, 2, 2 und 2, zusammen 8. Beide amtlichen Summen werden genau getroffen: 1 + 1 = 2 und 2 + 2 = 4 für Musik, 2 + 2 = 4 und 2 + 2 = 4 für Kunst, also 2 + 4 = 6 im ersten und 4 + 4 = 8 im zweiten Doppeljahrgang. WER ANDERS TEILEN DARF. Die Aufteilung ist eine Setzung dieser Reihe und keine Vorgabe des Landes Hessen. Jede andere Verteilung, die die beiden amtlichen Summen 6 und 8 trifft, wäre ebenso zulässig; beschließen darf sie nach § 2 Absatz 1 derselben Verordnung die Schulkonferenz nach Anhörung des Schulelternbeirates, und verbindlich einzuhalten ist allein die Summe am Ende der Primarstufe. Die Schulkonferenz steht in der Stundentafelverordnung und nicht im Kerncurriculum; das Kerncurriculum Musik enthält auf seinen einundzwanzig Seiten keine einzige Stundenangabe. Einen Zeitpunkt nennt es sehr wohl: seine Bildungsstandards gelten „am Ende der Jahrgangsstufe 4“. Was nirgends darin steht, ist eine Menge an Unterrichtszeit – weder Wochenstunden noch Schulwochen noch Jahresstunden. WAS DARAUS FÜR DIESEN PLAN FOLGT. Dieser Plan rechnet mit 2 Wochenstunden und 38 Schulwochen, also mit 76 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Jede Wochenzeile trägt deshalb zwei Lernziele, eines je Unterrichtsstunde, zusammen 76. In 34 der 38 Wochen steht dabei ein hörendes, betrachtendes oder planendes Lernziel neben einem, in dem gesungen oder musiziert wird; planend heißt es dort, wo eine Stunde die Repertoireliste führt, eine Zeichenfolge festlegt oder einen Ablauf ordnet, wie in den Wochen 5, 27, 35 und 37. In den vier übrigen Wochen – 9, 10, 22 und 31 – tritt an die Stelle des Musizierens eine bewegende oder bildnerische Umsetzung; in dreien davon ist genau das der Gegenstand des Kompetenzbereichs Musik umsetzen, in Woche 22 das Darstellen eines Höreindrucks ohne Worte. Diese Angaben sind an den 76 Lernzielen dieses Plans abgezählt. ACHTUNDDREISSIG WOCHEN, WÄHREND DIE VERORDNUNG MIT SECHSUNDDREISSIG RECHNET. Die 38 Schulwochen dieses Plans sind eine Setzung dieser Reihe und stehen so in keiner Vorschrift. Die Verordnung rechnet mit einer anderen Zahl, und sie lässt sich an ihrer eigenen Kontingent-Jahresstundentafel nachrechnen: dort trägt die Zeile Kunst und Musik für die Jahrgangsstufen 3 und 4 zusammen 288 Jahresstunden, und 288 geteilt durch die 8 Wochenstunden derselben Zeile ergibt 36. Mit diesem Faktor gerechnet stehen 2 Wochenstunden für 72 Unterrichtsstunden im Jahr; dieser Plan verteilt 76. Diese vier Stunden sind kein Zugewinn: dieser Plan belegt alle 38 Wochen mit Stoff und hält keine einzige für Feiertage, Krankheit oder Schulveranstaltungen frei. Eine Lehrkraft, die Luft braucht, verschafft sie sich nur, indem sie Wochen dieses Plans auslässt; die Wochen 37 und 38 eignen sich dafür am ehesten – mit dem Vorbehalt, den der Jahrgangshinweis unter Aufführung und Puffer dazu nennt. Die Wochenspalte ist deshalb eine Ordnungshilfe und kein amtlicher Wert.

Am Lehrplandokument abgeglichen: 08.09.2026.

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