Nordrhein-Westfalen · Musik · Klasse 4
Ein vollständiger Stoffverteilungsplan für Musik in der 4. Klasse in Nordrhein-Westfalen, aufgebaut am Lehrplan des Landes: 12 Themenblöcke über 38 Schulwochen, wochenweise gegliedert. Die ersten acht Wochen siehst du kostenfrei.
Die folgende Übersicht zeigt die Themenblöcke für Musik in der 4. Klasse in Nordrhein-Westfalen in der empfohlenen Reihenfolge über das Schuljahr. Jeder Block ist einem Wochenfenster zugeordnet und Woche für Woche in Themen, Lernziele und Methoden heruntergebrochen — dieselbe Ansicht wie im Planer.
Ab Woche 10 geht der Plan weiter
Noch 29 Wochen in 9 Themenblöcken. Den vollständigen Plan schaltest du im Planer frei — einmalig 5,99 € oder im Abo.
Hier weiterplanen →Der Plan ist entlang der Bereiche aufgebaut, die der Lehrplan in Nordrhein-Westfalen für Musik vorsieht:
Lehrplan: Lehrplan für die Primarstufe in Nordrhein-Westfalen — Deutsch, Englisch, Kunst, Mathematik, Musik, Praktische Philosophie, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Sachunterricht, Sport. Herausgeber: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf. Schriftenreihe „Schule in NRW“, Heft 2012, 1. Auflage 2021. Darin: Lehrplan Musik, gedruckte Seiten 99-111 (Trennblatt „Lehrplan Musik“ S. 98). Festgesetzt durch RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 01.07.2021 – 526 -6.08.01.13-150096; Geltung aufsteigend seit dem 01.08.2022. (Quelle in Nordrhein-Westfalen)
DIE JAHRGANGSZUORDNUNG IST EINE SETZUNG DIESES PLANS. Der Lehrplan Musik kennt genau zwei Zeitpunkte: „Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase“ und „Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 4“. Die Schuleingangsphase sind die beiden ersten Schuljahre; § 11 Absatz 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sagt dazu: „Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. … Sie kann auch in einem Jahr oder in drei Jahren durchlaufen werden.“ Das Auslassungszeichen steht für einen dazwischenliegenden Satz desselben Absatzes. Die Zeichenketten „Klasse 1“, „Klasse 2“ und „Klasse 3“ kommen im gesamten Musikteil kein einziges Mal vor; die einzige Nennung der beiden oberen Jahre steht im Kapitel zur Leistungsbewertung und lautet „in den Klassen 3 und 4 mit Noten“. Dass ein Inhalt in dieses Schuljahr gehört und nicht in das des Partnerjahrgangs, steht deshalb nirgends im Lehrplan – es ist eine fachliche Setzung dieser Reihe, für Klasse 1 gegen Klasse 2 ebenso wie für Klasse 3 gegen Klasse 4. Verbindlich sind allein die beiden genannten Zeitpunkte; eine Schule darf anders verteilen, ohne den Lehrplan zu verletzen. DIE ZAHLEN, AM DOKUMENT NACHGEZÄHLT. Das Kapitel „Kompetenzerwartungen“ führt in drei Bereichen zusammen 46 Aufzählungspunkte: „Musik machen und gestalten“ 20, „Musik hören und verstehen“ 12, „Musik umsetzen und darstellen“ 14 – 20 + 12 + 14 = 46. Davon stehen 19 nur in der linken Spalte, 21 nur in der rechten und 6 laufen über beide Spalten: 19 + 21 + 6 = 46. Für die Schuleingangsphase gelten damit 25 Punkte (19 + 6), für das Ende der Klasse 4 deren 27 (21 + 6); dass 25 und 27 zusammen mehr als 46 ergeben, liegt allein an den 6 durchlaufenden Punkten, die in beiden Zahlen stecken. Dieser Plan arbeitet an 17 der 27 Punkte, die für das Ende der Klasse 4 gelten: 11 davon führt er ein, 6 sind die durchlaufenden, die in jedem der vier Schuljahre wiederkehren. Die übrigen 10 der 21 nur für diese Stufe ausgewiesenen Punkte trägt der Plan für Klasse 3. Was in der linken Spalte steht, ist mit der Schuleingangsphase nicht erledigt: die rechte Spalte ist nicht mit „zusätzlich“ überschrieben, sondern beschreibt dieselbe Sache am Ende der Klasse 4 auf höherem Niveau. Dieser Plan nimmt sie deshalb wieder auf, statt sie als erledigt zu behandeln. KLAMMERZUSÄTZE SIND PFLICHT – AUCH DIE MIT „u. a.“. Der Lehrplan sagt es auf der gedruckten Seite 103 selbst: „In Klammerzusätzen werden Kompetenzerwartungen um verbindliche Inhalte und Gegenstände zur Entwicklung der Kompetenz ergänzt. Der Zusatz ‚u. a.‘ weist darauf hin, dass zusätzlich zu den genannten mindestens ein weiterer Inhalt bzw. Gegenstand verbindlich zu behandeln ist.“ In Nordrhein-Westfalen ist „u. a.“ also kein Beispielzeichen, sondern eine Verschärfung. Von den 49 Klammerzusätzen des Kapitels tragen 34 ein „u. a.“, 15 sind abschließend. In diesem Schuljahr sind 20 Klammerzusätze einschlägig, 14 davon mit „u. a.“ und 6 abschließend. Dieser Plan unterrichtet jeden dieser Klammerinhalte vollständig – keiner ist weggelassen, keiner ersetzt – und setzt bei jedem „u. a.“ zusätzlich einen weiteren verbindlichen Inhalt an. Diese 14 weiteren Inhalte sind die Entscheidung dieser Reihe und keine Vorgabe des Landes; eine Schule darf an ihrer Stelle andere wählen, solange sie überhaupt einen wählt. Es sind: Einsatz; Lebenszeit und Wirkungsort; Musik in digitalen Spielen; Nachspiel; Quodlibet (zwei Lieder gleichzeitig gesungen); Spiellieder; Verständlichkeit für die Zuhörenden; das Zusammenspiel der Stimmen; der Anlass des Hörens; die zweiteilige Form A – B; ein verabredetes Klangzeichen als Signal; eine erzählte Geschichte; eine vertonte Ballade; proben. NAMEN, DIE DER LEHRPLAN NICHT NENNT. Der Fachteil Musik verlangt ausdrücklich, Leben und musikalisches Wirken von Komponistinnen und Komponisten zu beschreiben, traditionelle und elektronische Instrumente ihrer Instrumentengruppe zuzuordnen und Spielszenen zu einer Oper und zu Programmmusik zu gestalten. Auf seinen dreizehn Seiten nennt er dafür aber weder eine Komponistin oder einen Komponisten noch ein Instrument, einen Operntitel oder ein einzelnes Musikstück beim Namen. Damit die vier betroffenen Stunden für die Lehrkraft anleitbar sind, schlägt dieser Plan an genau vier Stellen Namen vor; sie sind eine Entscheidung dieser Reihe und keine Vorgabe des Landes, und jede Schule darf andere einsetzen. In Woche 34 sind es Ethel Smyth und Edward Elgar, eine Komponistin und ein Komponist derselben Zeit; die Pläne für Klasse 1, 2 und 3 schlagen jeweils ein anderes Paar vor, sodass über die vier Schuljahre Komponistinnen und Komponisten verschiedener Zeiten, Stile und Kulturen zusammenkommen. Für Woche 18 sind es das Klavier und das Keyboard, ein traditionelles und ein elektronisches Instrument derselben Gruppe. Für Woche 11 ist es ein Ausschnitt aus der Oper „Hänsel und Gretel“ von Engelbert Humperdinck, für Woche 12 ein Stück aus „Der Karneval der Tiere“ von Camille Saint-Saëns; für die vertonte Ballade derselben Woche nennt dieser Plan bewusst kein Werk, weil die Gattung zum Anleiten ausreicht. WO DER FORTSCHRITT LIEGT. Sieben Zeilen des Kapitels sind links und rechts fast wortgleich; der Unterschied steckt allein in einem Steigerungswort. Dieser Plan nimmt 3 dieser sieben Sachen aus der Schuleingangsphase wieder auf und steigert sie: nicht ein neues Thema, sondern dieselbe Sache auf höherem Niveau. Die übrigen liegen im Plan für Klasse 3. LEISTUNGSBEWERTUNG. Musik hat in Nordrhein-Westfalen nur einen Beurteilungsbereich, „Sonstige Leistungen im Unterricht“, mit den drei Beitragsarten praktische, mündliche und schriftliche Beiträge – praktische zuerst. Schriftliche Arbeiten sieht das Fach nicht vor. In der Schuleingangsphase wird ohne Noten bewertet, in den Klassen 3 und 4 mit Noten, „sofern die Schulkonferenz keinen abweichenden Beschluss gefasst hat“.
DIE WOCHENSTUNDENZAHL DIESES PLANS IST EINE SETZUNG DES VERLAGES, KEINE VORGABE DES LANDES. Die Stundentafel Nordrhein-Westfalens – Anlage zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule, AO-GS) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule vom 24. März 2025 (GV. NRW. 2025 S. 332), in Kraft seit dem 1. August 2025, Fundstelle BASS 13-11 Nr. 1.1 – enthält keine Zeile „Musik“. Sie führt die Fächergruppe „Kunst, Musik“ mit 3 bis 4 Wochenstunden im ersten Jahr der Schuleingangsphase, 3 bis 4 Wochenstunden im zweiten Jahr, 4 Wochenstunden in Klasse 3 und 4 Wochenstunden in Klasse 4. Diese vier Angaben stehen in vier getrennten Zellen und gelten je Schuljahr; bei Deutsch (11), Mathematik (11) und Sachunterricht (5) ist die Zelle der Schuleingangsphase dagegen über beide Jahre verbunden. Wie die Stunden der Fächergruppe zwischen Kunst und Musik aufgeteilt werden, regelt die Verordnung nicht – das entscheidet die Schule. Ein amtlicher Wochenstundenwert für Musik allein existiert in Nordrhein-Westfalen nicht, und der Lehrplan Musik selbst enthält keine einzige Zeitangabe. DIESER PLAN SETZT MUSIK MIT ZWEI WOCHENSTUNDEN AN und rechnet bei 38 Schulwochen mit 76 Jahresstunden (2 x 38 = 76). Das ist die Hälfte der Fächergruppe: in Klasse 3 und Klasse 4 genau die Hälfte von 4, in der Schuleingangsphase die Hälfte des oberen Randes der Bandbreite 3 bis 4. Aus der Stundentafel ist diese Teilung nicht ableitbar; wer anders teilt, weicht von diesem Plan ab, nicht vom Landesrecht. Die Anmerkung der Tafel lautet wörtlich: „Von der für die einzelnen Fächer oder Fächergruppen angegebenen Anzahl der Schülerwochenstunden kann die Schule in begründeten Fällen geringfügig abweichen.“ Die Wochenspalte dieses Plans ist eine Ordnungshilfe für 38 Schulwochen und kein amtlicher Wert.
Am Lehrplandokument abgeglichen: 08.09.2026.
Eigene Schwerpunkte setzen und die Ferien deines Bundeslands berücksichtigen: Die ersten acht Wochen sind kostenfrei, der vollständige Plan mit PDF- und Word-Export kostet einmalig 5,99 € oder steckt im Pro-Abo.
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Derselbe Jahrgang, aufgebaut am Lehrplan des jeweiligen Landes: