Hessen · Musik · Klasse 4
Ein vollständiger Stoffverteilungsplan für Musik in der 4. Klasse in Hessen, aufgebaut am Lehrplan des Landes: 12 Themenblöcke über 38 Schulwochen, wochenweise gegliedert. Die ersten acht Wochen siehst du kostenfrei.
Die folgende Übersicht zeigt die Themenblöcke für Musik in der 4. Klasse in Hessen in der empfohlenen Reihenfolge über das Schuljahr. Jeder Block ist einem Wochenfenster zugeordnet und Woche für Woche in Themen, Lernziele und Methoden heruntergebrochen — dieselbe Ansicht wie im Planer.
Ab Woche 12 geht der Plan weiter
Noch 27 Wochen in 9 Themenblöcken. Den vollständigen Plan schaltest du im Planer frei — einmalig 5,99 € oder im Abo.
Hier weiterplanen →Der Plan ist entlang der Kompetenzbereiche aufgebaut, die der Lehrplan in Hessen für Musik vorsieht:
Lehrplan: Bildungsstandards und Inhaltsfelder – Das neue Kerncurriculum für Hessen. Primarstufe. MUSIK (Hrsg. Hessisches Kultusministerium, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden), Ausgabe 2011. Auf der Übersichtsseite des Ministeriums ist für die Primarstufe Musik keine neuere Fassung verzeichnet; belegt ist damit, dass keine neuere veröffentlicht wurde – nicht, dass die Verordnung über die Kerncurricula genau diese Ausgabe für das Fach Musik in Kraft setzt. Ihr Wortlaut ist für Musik nicht geprüft worden, und dieser Plan behauptet über die Geltung nicht mehr, als er belegen kann. Kapitel 6.1 führt unter der Überschrift „Bildungsstandards und Inhaltsfelder am Ende der Jahrgangsstufe 4“ die 17 Bildungsstandards und die zehn Inhaltsfelder; Kapitel 6.2 beschreibt in vier Absätzen Prosa die Kompetenzentwicklung in den Jahrgangsstufen 1 und 2. Für die Jahrgangsstufen 3 und 4 enthält das Dokument keinen eigenen Abschnitt. (Quelle in Hessen)
WARUM DIESES JAHR DAS ZIELJAHR IST. Das hessische Kerncurriculum Musik für die Primarstufe setzt seine Bildungsstandards an einer einzigen Stelle der Schulzeit an, und diese Stelle ist das Ende genau dieser Jahrgangsstufe: Kapitel 6.1 trägt die Überschrift „Bildungsstandards und Inhaltsfelder am Ende der Jahrgangsstufe 4“. Drei Jahre lang war das ein Ziel in der Ferne; hier wird es eingelöst. Für die beiden ersten Jahrgangsstufen beschreibt Kapitel 6.2 in vier Absätzen Prosa eine Entwicklung, ohne einen einzigen Aufzählungspunkt und ohne eine bezifferte Erwartung. Für die Jahrgangsstufen 3 und 4 sagt das Dokument nichts Eigenes. DIE VERTEILUNG IST EINE SETZUNG DIESES PLANS. Dass ein Inhalt in diese Jahrgangsstufe fällt und nicht in eine frühere, ist eine fachliche Entscheidung dieser Reihe und keine Vorgabe des Landes Hessen. Ein Satz wie „laut Kerncurriculum in Jahrgangsstufe 4“ wäre für dieses Fach sachlich falsch; richtig ist allein, dass am Ende dieser Jahrgangsstufe alle siebzehn Standards erreicht sein sollen. Die Verteilung überträgt das Kerncurriculum nach Kapitel 1 ausdrücklich der Schule. AN WELCHEN INHALTSFELDERN DIESER PLAN ARBEITET. An allen zehn: Hörkultur, Klang, Ausdruck und Wirkung, Gesang und Instrumentalspiel, Bewegung und Gestaltungsmedien, Parameter, Zeichen, Form, Kontext und Gebrauchspraxis. Keines davon ist in diesem Jahr neu; jedes ist in den drei vorangehenden Jahrgangsstufen schon berührt worden. Eine Aufteilung der Felder auf die Jahrgangsstufen behauptet dieser Plan nicht und könnte sie auch nicht belegen: die rechte Spalte der Inhaltsfeldtabelle in Kapitel 6.1 trägt über alle zehn Zeilen hinweg denselben einen Satz – „Alle benannten Kompetenzbereiche können mit den Inhaltsfeldern verknüpft werden.“ Sätze wie „dieses Feld wird hier neu eingeführt“ hätten dort keine Grundlage. GEBRAUCHSPRAXIS: HÖHEPUNKT, NICHT EINFÜHRUNG. Wozu Musik an einer Stelle da ist und wer sie dort hört, fragen die drei vorangehenden Jahrgangsstufen bereits. Neu ist allein, dass dieser Plan das Inhaltsfeld der Reihe nach durcharbeitet, in der Ordnung, in der das Kerncurriculum es beschreibt: Situationen und Bedingungen, daraus Rituale, Verhaltensmuster und Funktion; das Urteil daran, ob ein Stück erfüllt, wozu es gebraucht wird; die eigene Meinung, am Zweck statt am Geschmack begründet; das Repertoire nach Gebrauchspraxen geordnet; und zuletzt der handelnde Umgang im eigenen Beitrag zum Musikleben. KONTEXT WIRD IN DIESEM JAHR GETRAGEN. Das Inhaltsfeld heißt wörtlich: „Von Bedeutung ist die Betrachtung der mit der Musik verbundenen Anlässe, Sitten, Moden und Gebräuche sowie der ethnisch-geographischen, historischen und personalen Besonderheiten. Musikalische Charakteristiken spiegeln dies wieder.“ Die Jahrgangsstufe 3 trägt davon die Anlässe, Sitten und Gebräuche und die Frage, was ein Stück über Ort, Zeit und Menschen verrät. Dieser Plan baut darauf auf, statt es zu wiederholen. Woche 3 stellt zwei Stücke nebeneinander, die in verschiedenen Gegenden zu demselben Anlass gehören, hält die Sitten und Gebräuche der beiden Herkünfte gegeneinander und fragt nach der Klangeigenschaft, an der die Zuhörenden sie auseinanderhalten. Was ein einzelnes Stück über Ort, Zeit und Menschen verrät, wird hier nicht noch einmal beschrieben – das ist die Aufgabe der Jahrgangsstufe 3; hier werden zwei solche Beschreibungen gegeneinander gehalten. Woche 4 fragt, welche Musik früher zu diesem Anlass gebraucht wurde und was sich an dem Gebrauch verändert hat. Woche 17 verlangt, die Sitte und den Gebrauch einer fremden Gebrauchspraxis zu benennen, bevor über sie geurteilt wird. Woche 18 ordnet jedem Repertoirestück seine Herkunft zu. ALLE SIEBZEHN BILDUNGSSTANDARDS KOMMEN IN ALLEN VIER JAHREN VOR. Sie beschreiben das Ziel am Ende dieser Jahrgangsstufe und sind kein Vorrat, aus dem ein Schuljahr entnimmt; in diesem Jahr kommt so wenig einer hinzu wie in den Jahren davor, und der Fortschritt liegt in der Tiefe. Zwei Standards erreichen hier ihre anspruchsvollste Fassung. „Eine Meinung über Musik begründen“ stützt sich jetzt auf den Zweck der Musik: die Lernenden trennen die Frage, ob ihnen ein Stück gefällt, von der Frage, ob es taugt, wofür es gebraucht wird, und halten das auch dort durch, wo ihnen die Gebrauchspraxis fremd ist. „Schulisches Musikleben zielgruppen- und inhaltsbezogen mitplanen und gestalten“ verlangt zum ersten Mal beides zugleich, nachdem die früheren Jahre unter Anleitung, mit Organisationshilfen und für eine bestimmte Zielgruppe geplant haben. DIE MEHRTEILIGEN STANDARDS. Fünf Standards nennen mehrere Anforderungen in einem Satz. Vier davon löst dieser Plan mit beiden Hälften ein, aber nur einer davon steht in einem Wochenpaar, das die eine Hälfte gegen die andere prüft: „durch Musik ausgelöste Emotionen und Assoziationen in Worte fassen und darstellen“ – Woche 29 fasst die Deutung in einen eigenen Satz, Woche 30 stellt dieselbe Deutung ohne Worte dar und ändert Satz oder Darstellung so lange, bis beide dasselbe sagen. Die drei übrigen sind anders geschnitten. „Musikalische Gliederungen und Parameter unterscheiden“ hat drei Wochen: die Parameter in Woche 5, die Gliederungen in Woche 6, ihr Zusammentreffen am Abschnittswechsel in Woche 7. „Musik in Bezug auf Zweck und Umfeld einordnen und beurteilen“ hat vier: eingeordnet wird in den Wochen 1 bis 3, beurteilt in Woche 4. „Einfache Rhythmen und tonale Folgen metrumbezogen ausführen und in Musikstücken anwenden“ hat in diesem Schuljahr überhaupt nur eine Woche, die 24; dort trägt das erste Lernziel das metrumbezogene Ausführen und das zweite das Anwenden im Musikstück. Ein Paar aus zwei Wochen bildet dieser Standard hier nicht; die weiteren Wochen, die das Soll des Doppeljahrgangs verlangt, liegen im Plan der Jahrgangsstufe 3. Der fünfte verlangt drei Bezüge zugleich und ist der Grund für einen eigenen Themenblock: ausdrucksbezogen in Woche 13, parameterbezogen in Woche 14, formbezogen in Woche 21, jedes Mal mit einer Bewegung und einem außermusikalischen Gestaltungsmedium und mit vorher angesagtem Bezug, damit nicht der Zufall entscheidet, welcher ausfällt. Dass die drei Bezüge vorkommen, ist nicht neu; die früheren Jahrgangsstufen haben jeden einzeln bearbeitet. Neu ist, dass alle drei in einem Jahr unter diesem Standard stehen und der Bezug eine angesagte Entscheidung ist. DIESER PLAN SETZT NICHTS VORAUS, WAS NUR IN EINEM ANDEREN HEFT STEHT. Stoffverteilungspläne werden einzeln gekauft. Die sechs musikalischen Grundeigenschaften des Inhaltsfeldes Parameter – Tempo, Tonhöhe, Tondauer, Lautstärke, Klangfarbe und Klangdichte – werden in Woche 5 an gehörten Ausschnitten benannt und dort zu einer Übersicht zusammengetragen, die in diesem Plan entsteht und auf die spätere Wochen zurückgreifen. Die fünf formgebenden Dimensionen des Inhaltsfeldes Form – Wiederholung, Veränderung, Kontrast, Entwicklung und Kanonprinzip – stehen in Woche 6. Ebenso entstehen hier selbst: die Übersicht der Gebrauchspraxen, die Kriterien für die Aufnahme in das gemeinsame Repertoire, die drei Anforderungen an eine Umsetzung und der Vorrat an Zeichen. Eine Stelle ist auszunehmen, weil der Satz sonst mehr behauptet, als er halten kann: die Wochen 1, 2 und 8 lassen aus dem Repertoire singen, bevor Woche 18 die Kriterien festlegt, nach denen ein Stück in das gemeinsame Repertoire aufgenommen wird. Vorausgesetzt ist dort kein Artefakt aus einem anderen Heft, sondern der Bestand an Stücken, den eine vierte Jahrgangsstufe ohnehin auswendig singen und musizieren kann; welche Stücke das sind, weiß die Lerngruppe und nicht dieser Plan, und eine Lehrkraft, die sie neu übernimmt, sammelt diesen Bestand in der ersten Woche ein. Erst Woche 18 macht daraus ein nach eigenen Kriterien geführtes Repertoire. AUFFÜHRUNG UND PUFFER. Der Beitrag zum schulischen Musikleben liegt in den Wochen 34 bis 36 und nicht am Jahresende; die Stundentafelverordnung rechnet ihre Jahresstunden mit 36 Schulwochen. Die Wochen 37 und 38 sind Wiederaufnahme: kein neuer Stoff, sondern das gemeinsame Repertoire und die Zuordnung seiner Stücke zu ihren Gebrauchspraxen noch einmal. Eine Lehrkraft kann sie ohne Schaden verschieben oder ausfallen lassen; kein Standard hängt allein an ihnen, denn der Standard, den sie tragen, hat mit Woche 18 eine weitere Woche in diesem Schuljahr. Zwei Einschränkungen gehören unmittelbar dazu. Erstens: fallen die Wochen 37 und 38 in beiden Jahrgangsstufen aus, sinkt „ein gemischtes Repertoire auswendig singen und musizieren“ über den Doppeljahrgang von sechs auf zwei Wochen und unterschreitet damit das Soll von drei; in einer der beiden Jahrgangsstufen sind sie deshalb zu halten. Zweitens gilt der Satz, eine Woche lasse sich ohne Schaden auslassen, für drei Wochen dieses Plans ausdrücklich nicht. „Einfache Rhythmen und tonale Folgen metrumbezogen ausführen und in Musikstücken anwenden“ hat hier nur die Woche 24, „musikalische Aktionen anleiten“ nur die Woche 33 und „Bewegungen zu Musik koordiniert ausführen“ nur die Woche 12. Zusammen mit den je zwei Wochen, die diese drei Standards in der Jahrgangsstufe 3 haben, treffen sie das Soll von drei Wochen im Doppeljahrgang genau und ohne jede Reserve. Fällt eine von ihnen aus – Feiertag, Krankheit, Projekttag –, unterschreitet der Doppeljahrgang das Soll. Die Wochen 12, 24 und 33 sind deshalb nachzuholen und nicht zu streichen; wer kürzen muss, kürzt bei den Standards, die mehrere Wochen haben. ABDECKUNG. Jede Woche arbeitet an genau einem der siebzehn Standards, und jeder Standard bekommt in diesem Schuljahr mindestens eine Woche. Über den Doppeljahrgang 3 und 4 sind drei Wochen je Standard verlangt; zusammen mit dem Plan der Jahrgangsstufe 3 erhält jeder Standard drei bis sieben Wochen, keiner weniger. Der Plan hat zwölf Themenblöcke und wechselt an jeder Blockgrenze den Kompetenzbereich. Die zehn Wochen des Bereichs Musik hören liegen dabei in drei Abschnitten – 5 bis 7, 15 bis 17 und 27 bis 30 –, und zwischen dem zweiten und dem dritten Abschnitt liegen neun Wochen, in denen kein Standard dieses Bereichs gebucht ist: die Wochen 18 bis 26. Das ist die längste Lücke des Plans, und sie wird hier genannt, weil eine Käuferin sie sonst selbst abzählen müsste. Gehört wird in diesen neun Wochen sehr wohl, in sechs von ihnen sogar im ersten Lernziel: Woche 19 hört einem auseinandergehenden Durchgang zu, Woche 20 einem vorgeführten, Woche 22 leitet aus einem gehörten Musikstück drei Anforderungen ab, Woche 24 sucht die Stelle, an der die Klangdichte Platz lässt, Woche 25 vergleicht zwei Gestaltungen und Woche 26 erkennt das Kriterium einer fremden Gestaltung. Was diesen Wochen fehlt, ist nicht das Hören, sondern das Bereichsetikett: sie sind unter Musik machen und Musik umsetzen gebucht, weil dort ihr Ergebnis liegt. DREI FORTSCHRITTE, DIE DIESER PLAN NICHT BEHAUPTET. Die Zuordnungstabelle dieser Reihe stellte diesem Jahr drei Schritte in Aussicht, die in den fertigen Plänen der ersten drei Jahre schon getan sind. Erstens die Wahl einer Spieltechnik nach einer Klangvorstellung: die Jahrgangsstufe 3 tut das bereits, mit vorgegebener Vorstellung und zwischen zwei bekannten Techniken. Neu ist hier, dass die Vorstellung selbst gebildet und die Technik so lange nachgebessert wird, bis der Klang ihr entspricht. Zweitens die Deutung mit Begründung und ihre Darstellung ohne Worte: beides tut die Jahrgangsstufe 3 bereits, samt der Probe, ob die Gruppe den gemeinten Begriff wiedererkennt. Neu ist hier nur noch, dass die Deutung ein eigener ganzer Satz ist statt eines Begriffs aus einem gemeinsamen Vorrat und dass bei einer Abweichung der Satz oder die Darstellung geändert wird, bis beide dasselbe sagen. Drittens das begründete Beurteilen einer Umsetzung: Kriterien vereinbaren und eine Umsetzung daran prüfen tun die Jahrgangsstufen 2 und 3 beide schon, einschließlich des Änderungsvorschlags. Neu ist hier, dass die Anforderungen aus dem Musikstück selbst abgeleitet werden statt aus einer gesehenen Umsetzung und dass zwei Umsetzungen desselben Stücks gegeneinander abgewogen werden, statt jede für sich abgehakt zu werden. KEIN INSTRUMENT WIRD BEIM NAMEN GENANNT. Das Kerncurriculum spricht von Objekten und Instrumenten sowie von Stimme und Körper als Klangquellen, nennt aber auf keiner seiner Seiten ein einziges Instrument beim Namen. Dieser Plan hält es ebenso: er arbeitet mit der Stimme, dem Körper, einfachen Klangobjekten und den Instrumenten, die die Schule vorhält. Welche das sind, entscheidet die Schule und nicht dieser Plan.
EINE ZEILE FÜR ZWEI FÄCHER. Die Kontingentstundentafel der Grundschule – Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 5. September 2011, § 6 Absatz 1 – gibt Musik keine eigene Zeile. Musik teilt sich eine Zeile mit Kunst, und beziffert ist darin nicht das einzelne Schuljahr, sondern der Doppeljahrgang: 6 Wochenstunden für die Jahrgangsstufen 1 und 2 zusammen, 8 Wochenstunden für die Jahrgangsstufen 3 und 4 zusammen, 14 über die gesamte Primarstufe. Wie viel davon auf Musik entfällt, sagt die Verordnung nicht. HÄLFTIG GETEILT. Die 8 Wochenstunden des zweiten Doppeljahrgangs teilt diese Reihe zu gleichen Teilen: 4 an Musik, 4 an Kunst, also in der Jahrgangsstufe 3 und in dieser je 2 Wochenstunden für jedes der beiden Fächer. Im ersten Doppeljahrgang teilt sie zugunsten von Kunst, 4 zu 2, weil Kunst nach der Fußnote derselben Zeile zusätzlich Werken und Textiles Gestalten trägt und weil eine Teilung zu gleichen Teilen dort auf anderthalb Wochenstunden je Jahrgangsstufe hinausliefe. Über alle vier Jahre erhält Musik damit 1, 1, 2 und 2 Wochenstunden, zusammen 6 von 14; die übrigen 8 entfallen auf Kunst. Die Probe: 1 + 1 = 2 und 2 + 2 = 4 auf der Seite von Musik, 2 + 2 = 4 und 2 + 2 = 4 auf der Seite von Kunst, zusammen 6 im ersten und 8 im zweiten Doppeljahrgang. Beide amtlichen Werte werden genau getroffen. WER ANDERS TEILEN DARF. Diese Aufteilung ist eine Setzung dieser Reihe und keine Vorgabe des Landes Hessen. Nach § 2 Absatz 1 derselben Verordnung beschließt die Schulkonferenz die Verteilung der Kontingente auf die Jahrgangsstufen und die Unterrichtsfächer, nachdem sie den Schulelternbeirat angehört hat; verbindlich einzuhalten ist allein die Summe am Ende der Primarstufe. Jede andere Aufteilung, die die Werte 6 und 8 trifft, ist damit ebenso zulässig wie diese. Die Schulkonferenz steht in der Stundentafelverordnung und nicht im Kerncurriculum; das Kerncurriculum Musik nennt auf seinen einundzwanzig Seiten keine einzige Stundenangabe. Eine Zeitangabe steht sehr wohl darin, und zwar an prominenter Stelle: die Überschrift des Kapitels 6.1 setzt die Bildungsstandards „am Ende der Jahrgangsstufe 4“ an. Sie bezeichnet einen Zeitpunkt; wie viel Unterrichtszeit bis dahin zur Verfügung steht, sagt das Dokument an keiner Stelle. WAS DIESER PLAN DARAUS MACHT. Er rechnet mit 2 Wochenstunden über 38 Schulwochen, also mit 76 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten, und er plant beide: jede Wochenzeile trägt genau zwei Lernziele, eines je Unterrichtsstunde, zusammen 76. In 33 der 38 Wochen steht dabei neben dem hörenden, betrachtenden oder planenden Lernziel eines, in dem gesungen, musiziert oder ein Musizieren angeleitet wird. In den fünf übrigen Wochen – 12, 13, 21, 23 und 30 – tritt an die Stelle des Musizierens eine bewegende oder bildnerische Umsetzung, weil dort genau sie der Gegenstand ist. Mehr behauptet dieser Plan über die zwei Wochenstunden nicht; die Angaben sind an seinen 76 Lernzielen abgezählt. SECHSUNDDREISSIG ODER ACHTUNDDREISSIG. Die 38 Schulwochen stehen in keiner Vorschrift; sie sind eine Setzung dieser Reihe. Die Verordnung rechnet mit 36, und der Beleg dafür steht in ihrer eigenen Kontingent-Jahresstundentafel: die Zeile Kunst und Musik trägt dort für die Jahrgangsstufen 3 und 4 zusammen 288 Jahresstunden, und 288 durch die 8 Wochenstunden derselben Zeile sind 36. Nach diesem Umrechnungsfaktor ergeben 2 Wochenstunden 72 Jahresstunden, nicht 76. Für die Käuferin folgt daraus zweierlei. Erstens plant dieses Heft vier Unterrichtsstunden mehr ein, als die Verordnung ihrer eigenen Rechnung nach ansetzt. Zweitens, und das wiegt schwerer: weil hier alle 38 Wochen belegt sind, ist für Feiertage, Krankheit und Schulveranstaltungen nichts zurückgelegt. Spielraum entsteht in diesem Plan allein dadurch, dass Wochen weggelassen werden – welche sich dafür eignen und welche drei auf keinen Fall, steht im Jahrgangshinweis unter Aufführung und Puffer. Die Wochenspalte ordnet den Stoff und ist kein amtlicher Wert.
Am Lehrplandokument abgeglichen: 08.09.2026.
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