Sachsen · Musik · Klasse 4
Ein vollständiger Stoffverteilungsplan für Musik in der 4. Klasse in Sachsen, aufgebaut am Lehrplan des Landes: 12 Themenblöcke über 38 Schulwochen, wochenweise gegliedert. Die ersten acht Wochen siehst du kostenfrei.
Die folgende Übersicht zeigt die Themenblöcke für Musik in der 4. Klasse in Sachsen in der empfohlenen Reihenfolge über das Schuljahr. Jeder Block ist einem Wochenfenster zugeordnet und Woche für Woche in Themen, Lernziele und Methoden heruntergebrochen — dieselbe Ansicht wie im Planer.
Ab Woche 11 geht der Plan weiter
Noch 28 Wochen in 9 Themenblöcken. Den vollständigen Plan schaltest du im Planer frei — einmalig 5,99 € oder im Abo.
Hier weiterplanen →Der Plan ist entlang der Lernbereiche aufgebaut, die der Lehrplan in Sachsen für Musik vorsieht:
Lehrplan: Lehrplan Grundschule Musik (Sächsisches Staatsministerium für Kultus). Titelblatt wörtlich, Zeile für Zeile: "Lehrplan Grundschule" / "Musik" / "2004/2009/2019". Das Dokument besteht aus dem "Teil Grundlagen" (für alle Fächer der Grundschule gleich) und dem "Teil Fachlehrplan Musik". Fußzeile aller Seiten: "GS – MU" mit Jahreszahl. Fassung 2004/2009/2019, in Kraft seit dem 1. August 2019. (Quelle in Sachsen)
Der sächsische Fachlehrplan Musik führt für die Klassenstufe 3 und für die Klassenstufe 4 je eigene Tabellen mit eigenen Lernzielen, eigenen Lerninhalten und eigenen Zeitrichtwerten (S. 10 bis 13 und S. 14 bis 17). Dieser Plan ist deshalb allein aus dem Teil für die Klassenstufe 4 gebaut; es ist keine Setzung, welche Inhalte hierher gehören. Sieben der elf Lernziele dieses Jahres kennt die Klassenstufe 3 gar nicht: an die Stelle des Beherrschens von Tänzen tritt deren Gestalten, an die Stelle des Einblicks in Darstellungsmöglichkeiten deren Anwenden, an die Stelle des Kennens der Bedeutung von Musik das Beurteilen. Nur vier Lernziele stehen in beiden Klassenstufen – Musizieren mit der Stimme, Musizieren von Liedern, Musizieren zu Gesang, Tanz und Musikstücken sowie Musizieren mit dem Körper –, und auch dort trennt der Lehrplan die Lerninhalte: aus etwa fünf auswendig gesungenen Liedern werden zehn, aus dem einfachen solistischen und mehrstimmigen Gesang mit Kanon und Quodlibet wird der solistische Gesang ohne diese Einschränkung, dazu kommen zweistimmige Lieder, aus dem Aneinanderreihen von Rhythmusbausteinen wird ihr gleichzeitiges Spiel.
Musik hat in der Klassenstufe 4 zwei Wochenstunden. Die Zahl stammt aus der Anlage 1a der VwV Stundentafeln des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus in der ab 01.08.2026 geltenden Fassung, Zeile „Musik“ (1/1/1/2 Wochenstunden in den Klassenstufen 1 bis 4); der Fachlehrplan selbst nennt keine Wochenstundenzahl. Bei 38 Schulwochen ergibt das 76 Unterrichtsstunden im Schuljahr. Der Pflichtteil des Fachlehrplans belegt davon 52 Unterrichtsstunden: die Zeitrichtwerte der vier Lernbereiche lauten 16, 13, 13 und 10 Unterrichtsstunden (Übersicht S. 5). Bei zwei Wochenstunden sind das 26 Schulwochen. Der Teil Grundlagen spricht an anderer Stelle von „Lernbereiche mit Pflichtcharakter im Umfang von 25 Wochen“ (S. IV); beide Angaben stehen im Dokument, dieser Plan rechnet mit den Zeitrichtwerten. Damit bleiben zwölf der 38 Wochen frei. Sie sind so belegt: zwei Wochen für den Lernbereich mit Wahlcharakter, den der Teil Grundlagen ausdrücklich zulässt – „Zusätzlich kann in jeder Klassenstufe ein Lernbereich mit Wahlcharakter im Umfang von zwei Wochen bearbeitet werden“ (S. IV); das ist hier der Wahlbereich 1 „Thematisches Programm“ als musikalische Reise durch Sachsen in den Wochen 37 und 38. Und zehn Wochen für Wiederholung und Vertiefung innerhalb der vier Lernbereiche. Deshalb trägt jede der 38 Wochen ein Lernziel eines der vier Lernbereiche, auch die beiden Wochen des Wahlbereichs. So verteilt dieser Plan auf die Lernbereiche 1 bis 4 zwanzig, sechzehn, sechzehn und vierundzwanzig Unterrichtsstunden, während die Zeitrichtwerte sechzehn, dreizehn, dreizehn und zehn nennen: Lernbereich 1 plus 25 Prozent, Lernbereich 2 plus 23 Prozent, Lernbereich 3 plus 23 Prozent, Lernbereich 4 plus 140 Prozent. Zulässig ist das Abweichen nach dem Teil Grundlagen: „Zeitrichtwerte können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden“ (S. IV). Die drei ersten Werte folgen dem amtlichen Verhältnis, auch in der Rangfolge: die Lernbereiche 2 und 3 haben denselben Zeitrichtwert und bekommen gleich viele Wochen. Der Aufschlag beim Lernbereich 4 hat dagegen keinen Grund im Lehrplan – dessen einzige Zeitaussage zu diesem Lernbereich ist der Zeitrichtwert von zehn Unterrichtsstunden. Er geht auf eine Setzung dieses Plans zurück: Wir geben jedem Lernziel so viel Jahreszeit, wie es im Lehrplan Lerninhalte trägt, und für die vier Lernziele des Lernbereichs 4 kommen so zwölf Wochen zusammen. Der Lernbereich 4 führt in der Klassenstufe 4 zehn Lerninhalte: fünf beim Lernziel zur Anwendung vielfältiger Gestaltungsmittel, drei beim Lernziel zum Beurteilen der Bedeutung von Musik und zwei beim Lernziel zur Entstehung und Entwicklung von Musik; das Lernziel zum Anwenden der Darstellungsmöglichkeiten führt im Original keine Lerninhalte, sondern nur Bemerkungen (S. 16 und 17). Diese Gewichtung nach Lerninhalten ist unsere Entscheidung und keine Vorgabe des Lehrplans; sie steht hier, damit Sie sie zurückdrehen und dem Lernbereich 4 Wochen zugunsten der Lernbereiche 2 und 3 abnehmen können.
Am Lehrplandokument abgeglichen: 06.09.2026.
Eigene Schwerpunkte setzen und die Ferien deines Bundeslands berücksichtigen: Die ersten acht Wochen sind kostenfrei, der vollständige Plan mit PDF- und Word-Export kostet einmalig 5,99 € oder steckt im Pro-Abo.
Diesen Plan in der App öffnen →Musik in Sachsen in einer anderen Klassenstufe planen:
Derselbe Jahrgang, aufgebaut am Lehrplan des jeweiligen Landes: