Brandenburg · Musik · Klasse 4
Ein vollständiger Stoffverteilungsplan für Musik in der 4. Klasse in Brandenburg, aufgebaut am Lehrplan des Landes: 12 Themenblöcke über 38 Schulwochen, wochenweise gegliedert. Die ersten acht Wochen siehst du kostenfrei.
Die folgende Übersicht zeigt die Themenblöcke für Musik in der 4. Klasse in Brandenburg in der empfohlenen Reihenfolge über das Schuljahr. Jeder Block ist einem Wochenfenster zugeordnet und Woche für Woche in Themen, Lernziele und Methoden heruntergebrochen — dieselbe Ansicht wie im Planer.
Ab Woche 10 geht der Plan weiter
Noch 29 Wochen in 9 Themenblöcken. Den vollständigen Plan schaltest du im Planer frei — einmalig 5,99 € oder im Abo.
Hier weiterplanen →Der Plan ist entlang der Kompetenzbereiche aufgebaut, die der Lehrplan in Brandenburg für Musik vorsieht:
Lehrplan: Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1–10 der Berliner und Brandenburger Schulen, Teil C: „Musik, Jahrgangsstufen 1 – 10“. Titelblatt wörtlich, Zeile für Zeile: "Teil C" / "Musik" / "Jahrgangsstufen 1 – 10". Kopfzeile jeder Seite: "C Musik"; auf den länderspezifischen Seiten steht zusätzlich "BERLIN" (S. 7–9) bzw. "BRANDENBURG" (S. 11–14) in der Kopfzeile. Fußzeile jeder Seite: "Seite n von 31". Ein und dasselbe Dokument gilt für beide Länder; die Länder unterscheiden sich nur in Kapitel 2, wo jeweils ein eigener Abschnitt "Regelungen für das Land Berlin" bzw. "Regelungen für das Land Brandenburg" die Zuordnung der Niveaustufen zu den Jahrgangsstufen regelt. PDF-Metadaten der erfassten Datei: Title "Teil C - Musik", Author "LISUM", Company "SenBJW", Creator "Acrobat PDFMaker 10.1 für Word", Producer "Adobe PDF Library 10.0", CreationDate D:20151103115535+01'00', ModDate D:20151117120420+01'00'. Der Gesamtrahmenlehrplan trägt laut Bildungsserver Berlin-Brandenburg die ISBN 978-3-944541-23-5 und ist ausschließlich online verfügbar. (Quelle in Brandenburg)
Für die Jahrgangsstufen 3 und 4 führt die Tabelle auf Seite 12 des Fachteils in zwei nebeneinanderstehenden Spalten „Jahrgangsstufen 3 – 4“ und „Niveaustufe C“; ein Trennzeichen zwischen beiden Angaben steht in der Vorlage nicht. Berlin weist an derselben Stelle „Niveaustufe C, in Teilen D“ aus – Brandenburg nimmt die nächsthöhere Stufe nicht anteilig hinzu. Dieser Plan arbeitet deshalb ausschließlich auf der Niveaustufe C, und die drei Standards der Stufe D, die ein Berliner Plan derselben Jahrgangsstufe aufnehmen dürfte, kommen hier nicht vor: „sich im Notensystem grundlegend orientieren“, „musikalische Bezugnahmen auf Außermusikalisches beschreiben“ und „verschiedene Tänze in der Gruppe aufführen“. Vier Inhalte der Themenfelder sind davon unmittelbar betroffen; über jeden ist einzeln entschieden worden. Erstens „Notation von Tonhöhen im Violinschlüssel“: aufgenommen, aber eingeschränkt. Getragen wird er vom C-Standard „einfache musikalische Fachwörter verwenden“. Die Klasse erkennt den Violinschlüssel am Anfang einer Notenzeile wieder und benennt ihn; Töne auf Linien und in Zwischenräumen zu lesen oder zu schreiben verlangt „sich im Notensystem grundlegend orientieren“ und findet in Brandenburg erst ab Jahrgangsstufe 5 statt. Zweitens „ausgewählte Werke der Programmmusik“: aufgenommen, getragen von „die Wirkung von Musikstücken vergleichen“ und „durch Musik ausgelöste Assoziationen in Bildern oder Bewegungen ausdrücken“. Die Klasse vergleicht Wirkungen und drückt Assoziationen in Bewegung aus; sie beschreibt nicht, wie die Musik auf ihr außermusikalisches Programm Bezug nimmt, und sie beschreibt die Wirkung auch nicht nach klanglichen Merkmalen – beides liegt über C. Drittens „Lautmalerei und Geräuschimitation“: aufgenommen, getragen von „kurze Klangverläufe improvisieren und dabei auf die Impulse anderer reagieren“. Die Klasse ahmt selbst nach und erfindet; sie analysiert nicht, wie fremde Musik Geräusche abbildet. Viertens „Gruppentänze“: nicht aufgenommen. Was einen Gruppentanz ausmacht – eine feststehende Tanzfolge, die die Gruppe gemeinsam aufführt –, steht wörtlich in der Spalte D („verschiedene Tänze in der Gruppe aufführen“) und ist in Brandenburg Sache der Jahrgangsstufen 5 und 6. Was auf C übrig bliebe, nämlich „Bewegungen erfinden, kombinieren und auf die Musik abstimmen“, tut dieser Plan bereits unter dem Inhalt „Tänze verschiedener Kulturen“: In den Wochen 30 und 31 stimmen die Kinder Schritte auf den Grundschlag ab und kombinieren zwei Bewegungsarten zu zweit – ohne feststehende Folge und ohne Gruppenaufführung. Berlin durfte diesen Punkt mit „in Teilen D“ einlösen, Brandenburg gibt ihn nicht her. Über die Inhalte sagt der Rahmenlehrplan: „Die Konkretisierung von Inhalten und deren Zuordnung zu Jahrgangsstufen ist Aufgabe des schulinternen Curriculums.“ Zeitrichtwerte, eine Reihenfolge oder eine Zuordnung einzelner Inhalte zu Jahrgangsstufen innerhalb der Spanne 1 bis 4 gibt er nicht vor; die Verteilung dieser vier Pläne ist unsere fachliche Setzung. Die Spalte „Jahrgangsstufen 1 – 4“ der fünf Themenfelder führt 46 Aufzählungspunkte. Diese Reihe gibt 43 davon ganz einem Schuljahr: elf der Klasse 1, zehn der Klasse 2, zehn der Klasse 3 und zwölf der Klasse 4. Zwei Punkte nennen zwei Dinge in einem Punkt und sind an ihrer Naht auf zwei Jahre geteilt: „freie Bewegungen zur Musik, Bewegungsspiele“ (Klasse 1 und Klasse 2) und „Ostinato und Bordun“ (Ostinato in Klasse 3, Bordun in Klasse 4). Ein Punkt, „Gruppentänze“, bleibt aus dem oben genannten Grund unbesetzt. 11 + 10 + 10 + 12 = 43 ganze Punkte, dazu zwei geteilte und ein nicht aufgenommener – zusammen 46. Kein Punkt wird in zwei Schuljahren neu eingeführt. Klasse 4 führt ein: Notenwerte, Pausenzeichen und Taktarten; Notation von Tonhöhen im Violinschlüssel in der oben beschriebenen Einschränkung; rhythmische und melodische Variationsmöglichkeiten; musikalische Interaktions- und Improvisationsspiele; Vor-, Nach- und Zwischenspiel; aktuelle Lieder und Songs; ausgewählte Werke der Programmmusik; Ausschnitte aus Musiktheaterstücken; Lautmalerei und Geräuschimitation; Musik früher und heute; Komponistinnen und Komponisten sowie Musikerinnen und Musiker aus Vergangenheit und Gegenwart; Tänze verschiedener Kulturen – dazu der Bordun. Der letztgenannte Inhalt hat einen eigenen Block: Die Wochen 35 und 36 fragen, wer ein Stück geschrieben hat, wer es heute spielt und mit welchen Wörtern man diese Menschen benennt. Der Fortschritt gegenüber Klasse 3 liegt bei gleicher Niveaustufe in den Inhalten und in den Handlungen: Klasse 3 spielt ein Ostinato, Klasse 4 einen Bordun aus zwei gleichzeitig klingenden Tönen; Klasse 3 erkennt Strophe und Refrain, Klasse 4 Vor-, Zwischen- und Nachspiel; Klasse 3 improvisiert Frage und Antwort, Klasse 4 verändert Rhythmen und Melodien; Klasse 3 arbeitet einen Vorschlag der Gruppe ein, Klasse 4 entscheidet sich zwischen zweien; Klasse 3 drückt Assoziationen in Bildern aus, Klasse 4 in Bewegung und Standbildern. Alle fünfzehn Schwerpunkte kommen in diesem Schuljahr vor; ihr volles Gewicht erreichen sie zusammen mit dem Plan der Klasse 3, denn der Rahmenlehrplan erwartet die Standards am Ende der Doppeljahrgangsstufe.
Musik hat in Brandenburg keinen eigenen Wert in der Stundentafel. Maßgeblich ist die Kontingentstundentafel: Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1) der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung – GV) vom 2. August 2007 (GVBl.II/07, [Nr. 16], S. 190), Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 6. Januar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 1]). Für die Jahrgangsstufen 1 und 2 weist sie überhaupt keine Fachzahl aus, sondern einen gemeinsamen Block von 34 Wochenstunden über beide Jahrgänge für Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst und Musik zusammen. Die Summe der ganzen Spalte beträgt 42 Wochenstunden; darin sind Sport mit 6 und Schwerpunktgestaltung mit 2 Wochenstunden enthalten, die nicht zu diesem Block gehören. Für die Jahrgangsstufen 3 und 4 nennt die Tafel 8 Wochenstunden für den „Lernbereich Ästhetik (Musik, Kunst)“ über beide Jahrgänge, also vier Wochenstunden je Schuljahr für Musik und Kunst zusammen. Die zwei Wochenstunden dieses Plans sind deshalb eine Setzung dieses Plans und stehen so nicht in der Rechtsquelle: Für die Jahrgangsstufen 3 und 4 ergeben sie sich aus der hälftigen Teilung des Ästhetik-Kontingents, die beide Fächer gleich behandelt, für die Jahrgangsstufen 1 und 2 aus der Fortschreibung dieses Werts. § 7 Absatz 2 GV überlässt die Verteilung in den Jahrgangsstufen 1 und 2 ausdrücklich der Klasse: „Zur Stärkung der grundlegenden Bildung in der Schuleingangsphase weist die Kontingentstundentafel für die Jahrgangsstufen 1 und 2 für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst und Musik eine Gesamtstundenzahl aus. Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Fächer erfolgt auf der Grundlage der individuellen Lernergebnisse in der Klasse. …“ Über die Wochenstundentafel jeder Klasse entscheidet nach § 7 Absatz 4 GV die Konferenz der Lehrkräfte, und § 7 Absatz 6 GV lautet: „Die Unterrichtsfächer Musik und Kunst können zum Lernbereich Ästhetik zusammengefasst werden.“ Dieser Jahresplan kann also auch als Musikanteil eines Ästhetik-Bandes unterrichtet werden. Dass dieser Plan mit 38 Schulwochen rechnet, ist ebenfalls eine Setzung und keine Vorgabe des Landes; zwei Wochenstunden ergeben damit 76 Unterrichtsstunden im Schuljahr.
Am Lehrplandokument abgeglichen: 06.09.2026.
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Derselbe Jahrgang, aufgebaut am Lehrplan des jeweiligen Landes: