Berlin · Musik · Klasse 2
Ein vollständiger Stoffverteilungsplan für Musik in der 2. Klasse in Berlin, aufgebaut am Lehrplan des Landes: 12 Themenblöcke über 38 Schulwochen, wochenweise gegliedert. Die ersten acht Wochen siehst du kostenfrei.
Die folgende Übersicht zeigt die Themenblöcke für Musik in der 2. Klasse in Berlin in der empfohlenen Reihenfolge über das Schuljahr. Jeder Block ist einem Wochenfenster zugeordnet und Woche für Woche in Themen, Lernziele und Methoden heruntergebrochen — dieselbe Ansicht wie im Planer.
Ab Woche 9 geht der Plan weiter
Noch 30 Wochen in 10 Themenblöcken. Den vollständigen Plan schaltest du im Planer frei — einmalig 5,99 € oder im Abo.
Hier weiterplanen →Der Plan ist entlang der Kompetenzbereiche aufgebaut, die der Lehrplan in Berlin für Musik vorsieht:
Lehrplan: Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1–10 der Berliner und Brandenburger Schulen, Teil C: „Musik, Jahrgangsstufen 1 – 10“. Titelblatt wörtlich, Zeile für Zeile: "Teil C" / "Musik" / "Jahrgangsstufen 1 – 10". Kopfzeile jeder Seite: "C Musik"; auf den länderspezifischen Seiten steht zusätzlich "BERLIN" (S. 7–9) bzw. "BRANDENBURG" (S. 11–14) in der Kopfzeile. Fußzeile jeder Seite: "Seite n von 31". Ein und dasselbe Dokument gilt für beide Länder; die Länder unterscheiden sich nur in Kapitel 2, wo jeweils ein eigener Abschnitt "Regelungen für das Land Berlin" bzw. "Regelungen für das Land Brandenburg" die Zuordnung der Niveaustufen zu den Jahrgangsstufen regelt. PDF-Metadaten der erfassten Datei: Title "Teil C - Musik", Author "LISUM", Company "SenBJW", Creator "Acrobat PDFMaker 10.1 für Word", Producer "Adobe PDF Library 10.0", CreationDate D:20151103115535+01'00', ModDate D:20151117120420+01'00'. Der Gesamtrahmenlehrplan trägt laut Bildungsserver Berlin-Brandenburg die ISBN 978-3-944541-23-5 und ist ausschließlich online verfügbar. (Quelle in Berlin)
Der Rahmenlehrplan Berlin-Brandenburg bindet seine Standards nicht an Klassenstufen, sondern an die acht Niveaustufen A bis H. Die Tabelle auf Seite 8 des Fachteils ordnet sie den Jahrgangsstufen in zwei nebeneinanderstehenden Spalten zu: links steht „Schulanfangsphase“, rechts „Niveaustufen A, B, in Teilen C“. Ein Trennzeichen zwischen beiden Angaben steht in der Vorlage nicht; die beiden Zitate hier sind die Zellinhalte und nicht ein durchgehender Satz. Dieser Plan arbeitet auf den Stufen A und B und nimmt in Klasse 2 vier Standards der Stufe C hinzu: „ausgewählte Lieder und Kanons melodisch und rhythmisch sicher singen“ (Singen, Wochen 1 bis 3), „einfache musikalische Fachwörter verwenden“ (Fachkenntnisse anwenden, Wochen 12 bis 14), „unter Anleitung musizieren, Vorschläge aufgreifen und umsetzen“ (Proben und präsentieren, Wochen 4 und 22) und „ihre Aufmerksamkeit ganz auf Musik richten“ (Aufmerksam und ausdauernd zuhören, Wochen 31 und 32). Zwei Einschränkungen gehören dazu: Beim Singen ist der Standard nur zur Hälfte eingelöst – die Kinder singen sicher, aber einstimmig; der Kanon kommt in Klasse 3. Und Woche 23, die Aufführung der Klanggeschichte, gehört zwar zum Schwerpunkt Proben und präsentieren, löst aber den A/B-Standard ein und ist deshalb oben nicht mitgezählt. Der C-Standard „unter Anleitung musizieren“ ist derselbe, den bereits der Plan der Klasse 1 aufnimmt; er wird hier fortgeführt und nicht neu begonnen. Über die ganze Schulanfangsphase sind es damit vier der fünfzehn Schwerpunkte, die elf übrigen bleiben in beiden Jahren auf A und B. Fünfzehn ist dabei die richtige Bezugsgröße: drei Kompetenzbereiche mit je fünf Schwerpunkten, und je Schwerpunkt genau eine Zeile für die Stufe C. Wie viel „in Teilen“ bedeutet und welche Standards damit gemeint sind, sagt der Rahmenlehrplan an keiner Stelle; er nennt weder eine Quote noch eine Auswahlregel. Diese Auswahl ist deshalb eine fachliche Setzung dieses Plans, zu der der Rahmenlehrplan keine Vorgabe macht. Über die Inhalte sagt er dagegen ausdrücklich: „Die Konkretisierung von Inhalten und deren Zuordnung zu Jahrgangsstufen ist Aufgabe des schulinternen Curriculums.“ Zeitrichtwerte, eine Reihenfolge oder eine Zuordnung einzelner Inhalte zu einzelnen Jahrgangsstufen innerhalb der Spanne 1 bis 4 enthält er nicht. Die Spalte „Jahrgangsstufen 1 – 4“ der fünf Themenfelder führt 46 Aufzählungspunkte. Diese Reihe verteilt sie so, dass 44 davon ganz einem Schuljahr gehören; zwei Punkte nennen zwei Dinge in einem Punkt und sind an ihrer Naht auf zwei Jahre geteilt: „Ostinato und Bordun“ (Ostinato in Klasse 3, Bordun in Klasse 4) und „freie Bewegungen zur Musik, Bewegungsspiele“ (freie Bewegungen in Klasse 1, Bewegungsspiele in Klasse 2). Klasse 1 führt zwölf ganze Punkte ein, Klasse 2 acht, Klasse 3 zehn, Klasse 4 vierzehn; zusammen mit den zwei geteilten Punkten sind das 12 + 8 + 10 + 14 + 2 = 46. Kein Punkt wird in zwei Schuljahren neu eingeführt, und keiner bleibt übrig. Bewusst nicht in Klasse 2 stehen Notenwerte, Pausenzeichen und Taktarten, Ostinato und Bordun, Strophe und Refrain sowie Gruppentänze: Sie stehen in Klasse 3 und 4 und sind dort der ausgewiesene Fortschritt. Der Inhalt „Darstellung von Tönen, Klängen und Geräuschen mit einfachen grafischen Zeichen“ dagegen wird hier eingelöst, und zwar herstellend: In Woche 14 erfinden die Kinder für einen Ton, einen Klang und ein Geräusch je ein eigenes Zeichen. Das bleibt unterhalb der Stufe D, weil kein Klangverlauf festgehalten wird; der D-Standard „kurze Klangverläufe erfinden und mit eigenen Zeichen festhalten“ kommt in dieser ganzen Reihe nicht vor. Alle fünfzehn Schwerpunkte kommen in diesem Schuljahr vor; ihr volles Gewicht erreichen sie zusammen mit dem Plan der Klasse 1.
Musik hat in Berlin eine eigene, eigens bezifferte Zeile in der Stundentafel: Anlage 1 der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung – GsVO) vom 19. Januar 2005, „Wochenstundentafel für die Grundschule und für die Primarstufe an Gemeinschaftsschulen und Integrierten Sekundarschulen“, in der Fassung vom 23.01.2025, gültig ab 01.02.2025, weist dem Fach in jeder Jahrgangsstufe 1 bis 4 zwei Wochenstunden zu; nach § 10 Absatz 1 GsVO bestimmen Rahmenlehrplan und Stundentafel den verbindlichen Unterricht. Für die Wochenstundenzahl war deshalb keine Setzung nötig. Verbindlich für den Umfang ist nach § 10 Absatz 2 GsVO jedoch der Jahresstundenrahmen: Anlage 2 (Fassung vom 21.06.2023) nennt für Musik 80 Jahresstunden in jeder Jahrgangsstufe 1 bis 4. Dieser Plan rechnet mit 38 Schulwochen – das ist unsere Setzung und keine Vorgabe des Landes – und kommt damit auf 76 Unterrichtsstunden. Er bleibt also vier Stunden unter dem Jahresstundenrahmen. Diese Differenz wird hier offengelegt und nicht weggerechnet: Wer die vollen 80 Stunden ansetzt, verteilt sie nach § 10 Absatz 2 GsVO auf die im jeweiligen Schuljahr tatsächlich zur Verfügung stehenden Unterrichtstage; je nach Ferienlage sind das mehr oder weniger als die 38 Wochen dieses Plans. Zwei feste Wochenstunden sind zudem eine mögliche und nicht die einzige Organisationsform. § 10 Absatz 5 GsVO lautet: „Die Fächer Kunst und Musik können in zeitlichen Blöcken unterrichtet werden (epochaler Unterricht). Die Fächer Deutsch, Mathematik und Sport müssen durchgängig unterrichtet werden. Die übrigen Fächer dürfen längstens zwölf Wochen unterrichtsfrei sein.“ Diese Freiheit begrenzt § 10 Absatz 2 Satz 5 GsVO: „Jedes Fach ist in beiden Schulhalbjahren entsprechend seines Anteils am Jahresstundenrahmen zu unterrichten.“ Wer also epochal unterrichtet, muss in beiden Halbjahren Musik anbieten. In verbreiteten Stundentafel-Übersichten steht Musik für Berlin an dieser Stelle in einer Sammelzeile; die Zahl 2 dieses Plans stammt dagegen aus der Primärquelle Anlage 1 GsVO.
Am Lehrplandokument abgeglichen: 06.09.2026.
Eigene Schwerpunkte setzen und die Ferien deines Bundeslands berücksichtigen: Die ersten acht Wochen sind kostenfrei, der vollständige Plan mit PDF- und Word-Export kostet einmalig 5,99 € oder steckt im Pro-Abo.
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Derselbe Jahrgang, aufgebaut am Lehrplan des jeweiligen Landes: