Brandenburg · Musik · Klasse 2
Ein vollständiger Stoffverteilungsplan für Musik in der 2. Klasse in Brandenburg, aufgebaut am Lehrplan des Landes: 12 Themenblöcke über 38 Schulwochen, wochenweise gegliedert. Die ersten acht Wochen siehst du kostenfrei.
Die folgende Übersicht zeigt die Themenblöcke für Musik in der 2. Klasse in Brandenburg in der empfohlenen Reihenfolge über das Schuljahr. Jeder Block ist einem Wochenfenster zugeordnet und Woche für Woche in Themen, Lernziele und Methoden heruntergebrochen — dieselbe Ansicht wie im Planer.
Ab Woche 10 geht der Plan weiter
Noch 29 Wochen in 9 Themenblöcken. Den vollständigen Plan schaltest du im Planer frei — einmalig 5,99 € oder im Abo.
Hier weiterplanen →Der Plan ist entlang der Kompetenzbereiche aufgebaut, die der Lehrplan in Brandenburg für Musik vorsieht:
Lehrplan: Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1–10 der Berliner und Brandenburger Schulen, Teil C: „Musik, Jahrgangsstufen 1 – 10“. Titelblatt wörtlich, Zeile für Zeile: "Teil C" / "Musik" / "Jahrgangsstufen 1 – 10". Kopfzeile jeder Seite: "C Musik"; auf den länderspezifischen Seiten steht zusätzlich "BERLIN" (S. 7–9) bzw. "BRANDENBURG" (S. 11–14) in der Kopfzeile. Fußzeile jeder Seite: "Seite n von 31". Ein und dasselbe Dokument gilt für beide Länder; die Länder unterscheiden sich nur in Kapitel 2, wo jeweils ein eigener Abschnitt "Regelungen für das Land Berlin" bzw. "Regelungen für das Land Brandenburg" die Zuordnung der Niveaustufen zu den Jahrgangsstufen regelt. PDF-Metadaten der erfassten Datei: Title "Teil C - Musik", Author "LISUM", Company "SenBJW", Creator "Acrobat PDFMaker 10.1 für Word", Producer "Adobe PDF Library 10.0", CreationDate D:20151103115535+01'00', ModDate D:20151117120420+01'00'. Der Gesamtrahmenlehrplan trägt laut Bildungsserver Berlin-Brandenburg die ISBN 978-3-944541-23-5 und ist ausschließlich online verfügbar. (Quelle in Brandenburg)
Der Rahmenlehrplan Berlin-Brandenburg bindet seine Standards an Niveaustufen, nicht an Klassenstufen. Für Brandenburg steht in der Tabelle auf Seite 12 des Fachteils in zwei nebeneinanderstehenden Spalten „Jahrgangsstufen 1 – 2“ und „Niveaustufen A und B“; ein Trennzeichen zwischen beiden Angaben führt die Vorlage nicht. Berlin weist für dieselben Jahrgänge „Niveaustufen A, B, in Teilen C“ aus – Brandenburg nimmt die nächsthöhere Stufe also nicht anteilig hinzu. Dieser Plan bleibt deshalb vollständig auf A und B. Das betrifft vier Standards, die ein Berliner Plan dieser Jahrgangsstufe aufnehmen dürfte und dieser nicht: „ihre Aufmerksamkeit ganz auf Musik richten“, „ausgewählte Lieder und Kanons melodisch und rhythmisch sicher singen“, „einfache musikalische Fachwörter verwenden“ und „unter Anleitung musizieren, Vorschläge aufgreifen und umsetzen“. Klasse 2 singt daher nach Gehör und auswendig, aber ohne den Anspruch sicherer Ausführung; sie beschreibt Musik mit eigenen Worten und mit einer selbst gesammelten Wortwand, nicht mit Fachwörtern; sie probt nach vereinbarten Regeln und Einsätzen, ohne dass eigene Vorschläge in die Probenarbeit eingearbeitet werden; und sie hört längere Stücke ohne Unterbrechung, ohne dass ausdauerndes Zuhören zum Maßstab gemacht wird. Über die Inhalte sagt der Rahmenlehrplan: „Die Konkretisierung von Inhalten und deren Zuordnung zu Jahrgangsstufen ist Aufgabe des schulinternen Curriculums.“ Zeitrichtwerte, eine Reihenfolge oder eine Zuordnung einzelner Inhalte zu Jahrgangsstufen innerhalb der Spanne 1 bis 4 gibt er nicht vor; die Verteilung dieser vier Pläne ist unsere fachliche Setzung. Die Spalte „Jahrgangsstufen 1 – 4“ der fünf Themenfelder führt 46 Aufzählungspunkte. Diese Reihe gibt 43 davon ganz einem Schuljahr: elf der Klasse 1, zehn der Klasse 2, zehn der Klasse 3 und zwölf der Klasse 4. Zwei Punkte nennen zwei Dinge in einem Punkt und sind an ihrer Naht auf zwei Jahre geteilt, statt doppelt gezählt zu werden: „freie Bewegungen zur Musik, Bewegungsspiele“ (freie Bewegungen in Klasse 1, Bewegungsspiele in Klasse 2) und „Ostinato und Bordun“ (Ostinato in Klasse 3, Bordun in Klasse 4). Ein Punkt bleibt in Brandenburg unbesetzt: „Gruppentänze“; der Plan der Klasse 4 legt offen, warum. 11 + 10 + 10 + 12 = 43 ganze Punkte, dazu zwei geteilte und ein nicht aufgenommener – zusammen 46. Kein Punkt wird in zwei Schuljahren neu eingeführt. Klasse 2 führt ein: verschiedene Klangerzeugungsprinzipien; Darstellung von Tönen, Klängen und Geräuschen mit einfachen grafischen Zeichen; Wiederholung und Kontrast als musikalische Prinzipien; rhythmische Begleitungen zu Liedern und Instrumentalstücken; Lieder zu verschiedenen Anlässen, Jahreszeiten und Alltagsthemen; Rhythmusstücke; Gestaltung von Klanggeschichten mit Geräuschen, Instrumenten und szenischem Spiel; Beschreibung musikalischer Wirkungen; Formen des Musikhörens; Musik bei Ritualen, Feiern und religiösen Festen – dazu die Bewegungsspiele. Der Fortschritt gegenüber Klasse 1 liegt nicht in einer höheren Niveaustufe, sondern in den Inhalten: Klasse 1 erzeugt und unterscheidet Klänge, Klasse 2 fragt, wie sie entstehen, hält sie in Zeichen fest und begleitet damit Lieder. Alle fünfzehn Schwerpunkte kommen auch in diesem Schuljahr vor; ihr volles Gewicht erreichen sie zusammen mit dem Plan der Klasse 1, denn der Rahmenlehrplan erwartet die Standards am Ende der Doppeljahrgangsstufe.
Musik hat in Brandenburg keinen eigenen Wert in der Stundentafel. Maßgeblich ist die Kontingentstundentafel: Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1) der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung – GV) vom 2. August 2007 (GVBl.II/07, [Nr. 16], S. 190), Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 6. Januar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 1]). Für die Jahrgangsstufen 1 und 2 weist sie überhaupt keine Fachzahl aus, sondern einen gemeinsamen Block von 34 Wochenstunden über beide Jahrgänge für Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst und Musik zusammen. Die Summe der ganzen Spalte beträgt 42 Wochenstunden; darin sind Sport mit 6 und Schwerpunktgestaltung mit 2 Wochenstunden enthalten, die nicht zu diesem Block gehören. Für die Jahrgangsstufen 3 und 4 nennt die Tafel 8 Wochenstunden für den „Lernbereich Ästhetik (Musik, Kunst)“ über beide Jahrgänge, also vier Wochenstunden je Schuljahr für Musik und Kunst zusammen. Die zwei Wochenstunden dieses Plans sind deshalb eine Setzung dieses Plans und stehen so nicht in der Rechtsquelle: Für die Jahrgangsstufen 3 und 4 ergeben sie sich aus der hälftigen Teilung des Ästhetik-Kontingents, die beide Fächer gleich behandelt, für die Jahrgangsstufen 1 und 2 aus der Fortschreibung dieses Werts. § 7 Absatz 2 GV überlässt die Verteilung in den Jahrgangsstufen 1 und 2 ausdrücklich der Klasse: „Zur Stärkung der grundlegenden Bildung in der Schuleingangsphase weist die Kontingentstundentafel für die Jahrgangsstufen 1 und 2 für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst und Musik eine Gesamtstundenzahl aus. Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Fächer erfolgt auf der Grundlage der individuellen Lernergebnisse in der Klasse. …“ Über die Wochenstundentafel jeder Klasse entscheidet nach § 7 Absatz 4 GV die Konferenz der Lehrkräfte, und § 7 Absatz 6 GV lautet: „Die Unterrichtsfächer Musik und Kunst können zum Lernbereich Ästhetik zusammengefasst werden.“ Dieser Jahresplan kann also auch als Musikanteil eines Ästhetik-Bandes unterrichtet werden. Dass dieser Plan mit 38 Schulwochen rechnet, ist ebenfalls eine Setzung und keine Vorgabe des Landes; zwei Wochenstunden ergeben damit 76 Unterrichtsstunden im Schuljahr.
Am Lehrplandokument abgeglichen: 06.09.2026.
Eigene Schwerpunkte setzen und die Ferien deines Bundeslands berücksichtigen: Die ersten acht Wochen sind kostenfrei, der vollständige Plan mit PDF- und Word-Export kostet einmalig 5,99 € oder steckt im Pro-Abo.
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Derselbe Jahrgang, aufgebaut am Lehrplan des jeweiligen Landes: